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Praxisübernahme und vertragsärztliche Honorierung

Neue Regelleistungsvolumina im Bereich der vertragsärztlichen Honorierung beim Praxiskauf

Der  Gesetzgeber hat mit den neuen Regelungen zu den Regelleistungsvolumina ein Vergütungssystem im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung eingeführt, das im Wesentlichen davon geprägt sein sollte, eine bundeseinheitliche ärztliche Vergütung über kurz oder lang zu etablieren. 


Nachdem zwischenzeitlich mehrere Jahre seit Einführung des neuen Honorarsystems vergangen sind, haben sich erhebliche Probleme in der Umsetzung ergeben. Der Gesetzgeber gibt nach dem Arztpraxis kaufen mit dem neuen Versorgungsstrukturgesetz zu erkennen, dass er die eingeführte ärztliche Honorierung für dringend anpassungsbedürftig und überarbeitungsbedürftig erachtet.

1. Regionalisierung der Honorarverteilung und Stärkung der Kassenärztlichen Vereinigungen

Es sollen zukünftig wieder vermehrt regionale Aspekte im Rahmen der Honorarverteilung nach der Praxisabgabe berücksichtigt werden. Die Vergütung erfolgt zukünftig daher wieder im Wesentlichen geprägt durch die regionalen Honorarverteilungsverträge im Bereich der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen, die nach haus- und nach fachärztlichen Versorgungsbereichen getrennt maßgebliche Regelungen enthalten sollen.

Hatte man in den vergangenen Jahren die Kassenärztliche Vereinigung im Hinblick auf die Möglichkeiten regionaler Anpassung der Honorierung deutlich entmachtet, so hat man sie nunmehr wieder mit entscheidenden Kompetenzen zur Honorarverteilung ausgestattet. Auf der Grundlage der jeweils einschlägigen Honorarverteilungsverträge wird die zukünftige ärztliche Honorierung neu ausgestaltet werden.

2. Förderung von Ärztenetzen nach der Praxisübergabe

In Ärztenetzen wird es zukünftig Verbesserungen in der Honorierung dahingehend geben, dass besonders vorzugswürdige Praxisnetze durch Honorarzuschläge gefördert werden können, soweit dies der Verbesserung der ambulanten Versorgung dient und das Arztnetz oder Praxisnetz von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannt ist. Einen weiteren Überblick über bestehende Ärztenetze und Hilfe zum Praxisverkauf  finden Sie im Magazinteil unserer Praxisbörse.

RA Uwe Scholz, Busse & Miessen Sozietät Berlin
19.04.2015

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