Die Ausgestaltung von Praxisnetzen kann sehr unterschiedlich ausfallen. Sie reicht von regelmäßigen, losen Treffen aus Qualitätszirkeln über genossenschaftliche bzw. genossenschaftsähnliche Einkaufsgemeinschaften bis hin zur Gründung von Gesundheitsunternehmen.Versorgungsbezogene Zielsetzungen sind ebenso zu finden wie ökonomische oder berufspolitische Intentionen. Neben einem Zusammenschluss von Arztpraxen sind auch Verbünde mit Krankenhäusern oder anderen Leistungsanbietern wie Apotheken oder Physiotherapeuten möglich. Die Zusammenarbeit kann ebenso auf lokaler wie auf regionaler Ebene organisiert sein.Praxisnetze können als eingetragener Verein (e.V.), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Genossenschaft oder auch GmbH gegründet werden – je nach Zielsetzung und Verbindlichkeit. Auch Haftungsfragen und die jeweilige Berufsordnung spielen bei der Wahl der Rechtsform eine Rolle.