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Tipps und Tricks für Weiterbildungsassistenten


Medizinische Laien missverstehen oft den Begriff „Assistenzarzt“. Sie glauben fälschlicherweise, dass es sich dabei um Medizinstudierende handelt, die sich noch in der Ausbildung zum Arzt befinden und daher noch keine "vollwertigen Ärzte“ sind. Ein Mediziner hat die Arztausbildung jedoch bereits im Studium abgeschlossen.

Die empfohlene Bezeichnung lautet daher heute „Arzt/Ärztin in Weiterbildung“ anstelle der traditionellen Begriffe „Assistenzarzt“ oder „Weiterbildungsassistent:in. Diese Bezeichnung verdeutlicht besser die Qualifikation, die ein Arzt oder eine Ärztin mit der Approbation erreicht hat. Der Abschluss der ärztlichen Weiterbildung führt zum gewünschten Fachgebietsbezeichnung.

Wer gesetzlich Versicherte behandeln und dafür eine Kassenzulassung benötigt oder eine Karriere als Ober- oder Chefarzt in der Klinik anstrebt, benötigt die Weiterbildung zum Facharzt. Ein Assistenzarzt befindet sich in der gewählten Facharztrichtung in der „Weiterbildung zur Facharzt“. Im Krankenhaus betreut ein Assistenzarzt die Patienten zumeist auf der Station, woher die umgangssprachliche Bezeichnung „Stationsarzt“ stammt. Ein Assistenzarzt darf relevante ärztliche Entscheidungen nicht eigenverantwortlich treffen, sondern muss unter Anleitung und in Rücksprache mit einem Oberarzt oder Chefarzt agieren.

Kurz gesagt: Assistenzärzte dürfen zwar Patienten behandeln, jedoch ohne leitende Funktion. Nur Fachärzte sind befugt, eigenverantwortliche medizinische Entscheidungen zu treffen.


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