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Work-Life-Balance verbessern und Praxis teilen

Beim Jobsharing teilen sich zwei Ärzte:innen derselben Fachrichtung einen Arztsitz. Besonders bei Neuzulassungen in gesperrten Planungsbereichen eröffnet sich so die Möglichkeit der KV-Zulassung. Beim Jobsharing nutzen nutzen Ärzte Praxisräume, Geräte und Praxispersonal gemeinsam.

Als Kooperationsform eignet sich das Jobsharing auch gut zur Praxisübergabe. Viele Praxispartner übernehmen die Arztpraxis, wenn ein Arzt ausscheiden möchte und bilden vorher eine Praxisassoziation.

Für viele ärztliche Kolleg:innen steht dabei die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine deutlich bessere Work-Life-Balance im Vordergrund.

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