Beim Jobsharing teilen sich zwei Ärzte*innen derselben Fachrichtung einen Arztsitz. Besonders bei Neuzulassungen in gesperrten Planungsbereichen eröffnet sich so die Möglichkeit des gewünschten ärztlichen Fachgebietangebotes. Beim Jobsharing nutzen nutzen Ärzte Praxisräume, Geräte und Praxispersonal gemeinsam. Als Kooperationsform eignet sich das Jobsharing auch gut zur Praxisübergabe. Viele Praxispartner übernehmen die Arztpraxis, wenn ein Arzt auscheiden möchte.Für viele Kolleg*innen steht die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine deutlich bessere Work-Life-Balance im Vordergrund.Erfahren Sie mehr zum Jobsharing in unserer Broschüre...ARZTBÖRSE - Ihr Partner beim Jobsharing.