Diskussionsgegenstand ist nach wie vor, ob die vertragsärztliche Zulassung der Praxis ein eigenständiges Wirtschaftsgut oder ein wertbildender Faktor des Praxiswertes ist. Bei der Praxisabgabe wird oft der KV-Sitz an den Praxisnachfolger mitveräußert, der KV Sitz kann aber auch ohne die Arztraxis separat verkauft werden.