Zurück zum Magazin

Magazinartikel rund um das Thema Nachbesetzungsverfahren

Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI)

Wie viele Arztpraxen braucht das Land?

In mehreren kürzlich erschienenen Studien untersuchten die Wissenschaftler des Versorgungsatlas die ambulante ärztliche Versorgung durch Hausärzte und Fachärzte sowie Psychotherapeuten in Deutschland. Die Arztzahlen oberhalb der sogenannten Sperrgrenze wurden nun ergänzt und mit wissenschaftlichen Daten zu zukünftigen Praxisübergaben untermauert.

weiterlesen...
KBV - Dezernat 4

Ärztliche Bedarfsplanung der Praxisabgaben

Mit der Bedarfsplanung regelt der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA die Grundlage für die bundesweite Planung der Anzahl der Arztpraxis Abgaben und Arztpraxis Neugründungen. Die Bedarfsplanungs Richtlinie umfasst auch die nötigen Instrumente, um die bundeseinheitlichen Vorgaben der Praxisübergaben regional anzupassen und Praxisübernahmen entsprechend den lokalen Erfordernissen zu etablieren.

weiterlesen...
Thomas Czihal

Aufkaufregelung der KV bei der Praxisabgabe

Die derzeit kritisch diskutierte sogenannte Aufkaufregelung für Arztpraxen bezieht sich auf die im Versorgungsstärkungsgesetzes vorgesehene Neufassung des § 103 Abs. 3a SGB V. Demnach soll der Zulassungsausschuss ab einem Versorgungsgrad von 110% den Praxisverkauf ablehnen. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung KV soll in diesem Falle den Arzt beim Praxis verkaufen mit dem Verkehrswert entschädigen.

weiterlesen...
Dr. med. Oliver Götte

Praxisbörse: Instrumente der ärztlichen Bedarfsplanung

Wie viele Ärzte und Arztpraxen es in den Regionen zur Praxisübernahme gibt, regelt die sogenannte Bedarfsplanung. Sie ist ein wichtiges Steuerungsinstrument beim Praxisverkauf, um die ambulante medizinische Versorgung flächendeckend vorhalten zu können. Sie trägt dazu bei, dass sich Ärzte möglichst dort niederlassen und eine Arztpraxis kaufen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. 

weiterlesen...
Landarztbörse

Ärztliche Bedarfsplanung beim Praxisverkauf

Der Gesetzgeber hat Einschränkungen vorgenommen, an welchen Orten, in welchen Fällen und in welcher Art und Weise von der ärztlichen Bedarfsplanung abgewichen werden kann. Dennoch müssen diese Abweichungen bei der Praxisübergabe begründet sein. Es muss deutlich werden, warum gerade die vorgenommenen Abweichungen der Arztpraxis Anzahl unter Berücksichtigung der regionalen Demografie und Morbidität für eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung erforderlich ist (Paragraf 99 Absatz 1 Satz 3 SGB V). 

weiterlesen...
KBV - Dezernat 4

Regionale ärztliche Bedarfsplanung und Praxiskauf

Die regionalen Abweichungsmöglichkeiten beim Praxiskauf finden ihre rechtliche Grundlage in Paragraf 99 Abs. 1 Satz 3 SGB V. Soweit die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, insbesondere der regionalen Demografie und Morbidität für bedarfsgerechte Praxisübergaben erforderlich ist, kann von den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses abgewichen werden.  

weiterlesen...

Arztbörsen Ratgeber & Broschüren

Standortanalyse & Geomarketing

Arztbörsen Services

Inserieren