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Praxisabgabe und Praxisverkauf werden schwieriger

Durch das neue Versorgungsstärkungsgesetz werden Praxisübernahmen eher reduziert als gestärkt

Praxisbörse Magazin Beitrag über die Folge des neuen Versorgungsstärkungsgesetz VSG. Es drohen  zunehmend Einschnitte bei der Praxisübergabe, da die Kassenärztlichen Vereinigungen dazu verpflichtet werden, Praxen in formal überversorgten Gebieten nicht mehr nachzubesetzen, sondern sie gegebenenfalls aufzukaufen. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin haben die entsprechenden Regelungen im Versorgungsstärkungsgesetz unmittelbare Auswirkungen auf die Gestaltung der Praxisabgaben.


Im Klartext heißt dass, das niedergelassene Ärzte nach alternativen Mitteln und Wegen suchen müssen, ihre Arztpraxis dem Wunschnachfolger beim Arztpraxis verkaufen zu übergeben.
Oder sie werden ihren Sitz anderweitig abgeben. Es ist daher zu erwarten, dass dann Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrum MVZ sund die Zahl der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften prunghaft ansteigen wird, sowie die des arztgruppengleichen Medizinischen Versorgungszentrums.

Umgehungsstrategien
Wenn die Krankenkassenvertreter im Zulassungsausschuss, anders als die KV Vertreter, eine Arztpraxis nicht nachbesetzen wollen, müssten sie gegen deren Votum vor den Sozialgerichten klagen. Bis eine letztinstanzliche Entscheidung vorliegt, könnten ein bis drei Jahre vergehen, sagt der Vorsitzende des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern. Das sei ein viel zu langer Zeitraum für einen niedergelassenen Arzt, der im Rahmen der Praxisabgabe bzw. des Praxisverkaufs einen Interessenten für seine Praxis habe.

Wolfgang Pütz, Hauptabteilungsleiter Bedarfsplanung und Zulassung bei der KV Berlin, geht ebenfalls davon aus, dass viele Vertragsärzte Umgehungsstrategien erwägen. Viele werden versuchen, ihren Arztsitz in ein Medizinisches Versorgungszentrum einzubringen und sich dort anstellen zu lassen, erläutert er. Dann könne der Sitz nicht mehr aufgekauft werden, denn die Regelung greife für angestellte Ärzte nicht. Die Politik nimmt es hin, dass die Freiberuflichkeit massiv zurückgedrängt wird. Und dass die Anzahl der Praxisübergabenund das Angebot an ambulanter ärztlicher Versorgung möglicherweise deshalb zurückgeht.

Sichere Strategie schwierig
Davon, dass niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten prüfen, wie sie die neuen Begrenzungen umgehen können, geht auch Prof. Martin Stellpflug aus. Der Fachmann für Kassenarztrecht würde sicher der Behauptung nicht widersprechen, dass sich seine Kollegen über zusätzliche Aufträge freuen können. Allerdings findet er es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht einfach, eine sichere Strategie für Ärzte zu entwickeln

Laut ihm spricht vieles dafür, dass die geplante Praxisabgabe nicht schnell abgewickelt werden muss, da sich die Entscheidungsgrundlagen in den Zulassungsausschüssen nicht so schnell ändern werden. Schließlich müssten deren Mitglieder erst einmal die neue Gesetzeslage umsetzen.

Wer allerdings schnell bei der Praxisübergabe ist, könnte also möglicherweise noch nach den bisherigen Regeln seine Praxis übergeben, sofern die Krankenkassen nicht sofort dagegen angehen. Prof. Stellpflug geht aber wie andere Fachleute auch davon aus, dass viele ältere Ärzte ihren KV-Sitz in ein MVZ einbringen und so vor dem Praxisaufkauf schützen werden.

PD Dr. med. C. Ottomann
29.08.2015

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