Falls Ihre Praxis in einem Gebiet mit Zulassungsbeschränkung liegt, muss die Kassenärztliche Vereinigung in den Prozess eingebunden werden. In solchen Fällen schreibt die KV ein Nachbesetzungsverfahren vor – melden Sie der KV mindestens 9 Monate vor der geplanten Übergabe, dass Ihr Arztsitz frei wird. Der Zulassungsausschuss entscheidet anschließend über die Nachbesetzung; meist wird ein vorgeschlagener Nachfolger bestätigt, sofern keine Hinderungsgründe vorliegen. Sind alle behördlichen und vertraglichen Details geklärt, folgt der Übergabetag: Sie übergeben Schlüssel, Unterlagen und Verantwortung an den Nachfolger, der nun offiziell die Praxis übernimmt. Üblicherweise werden Patienten und externe Partner zeitnah durch Aushänge oder Anschreiben informiert, um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen.