Die Berufsausübungsgemeinschaft bildet also nach dem Arztpraxis kaufen entgegen der Praxisgemeinschaft gesellschaftlich und rechtlich eine Einheit. Das Kriterium der Berufsausübungsgemeinschaft ist in jedem Fall der gemeinsame Patientenstamm nach der Praxisabgabe und die gemeinsame Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung.
Wer darf nach dem Praxisverkauf mit wem?
Eine Berufsausübungsgemeinschaft können nach § 33 Absatz 2 der ärztlichen Zulassungsverordnung alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringer bilden. Die Beteiligten müssen nicht dem gleichen Fachgebiet angehören. Folgende Konstellationen sind möglich:
Vertragsarzt und Vertragsarzt
Vertragspsychotherapeut und Vertragspsychotherapeut
Vertragsarzt und Vertragspsychotherapeut
Medizinisches Versorgungszentrum und Medizinisches Versorgungszentrum
Medizinisches Versorgungszentrum MVZ und Vertragsarzt
Die Praxisbörse rät, bei der Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft BAG folgende Punkte zu beachten und vertraglich möglichst detailliert zu regeln, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden:
- Vielzahl zu regelnder Sachverhalte
- Eigentumsverhältnisse
- Versorgungsansprüche
- Kompetenzverteilung
- Vertretungsbefugnisse
- Urlaubs- und Fortbildungsansprüche
- Haftungsfragen
- Gewinnverteilung
Trotz der auf der Hand liegenden Vorteile sollte die Zusammenarbeit gesellschaftsrechtlich und steuerrechtlich genau geplant sein. Da mit dem Zusammenschluss zu einer BAG nicht immer nur Abrechnungsvorteile verbunden sind, empfehlen wir eine Beratung in abrechnungsspezifischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht durch einen Fachanwalt für Vertragsrecht und Medizinrecht oder durch einen Praxismanagement Anbieter.
Berufsausübungsgemeinschaften müssen vom Zulassungsausschuss genehmigt werden. Dazu muss dem Ausschuss rechtzeitig der Gesellschaftervertrag vorliegen, aus dem der Gesellschaftszweck der gemeinsamen Behandlung von Patienten hervorgeht. Die gemeinsame Berufsausübung ist nicht mehr örtlich an einem Vertragsarztsitz (örtliche BAG), sondern inzwischen auch überörtlich möglich (üBAG). Mehr zum Thema Praxis kaufen und Praxis verkaufen auch auf unserer Ärztefortbildung eHealth und Neue Medien.