Arztbörsen Magazin

Kim Björn Becker

Zahl der Praxisübernahmen soll nicht künstlich erhöht werden

Unter Medizinstudenten gehen die Meinungen in der Frage, wie wichtig die Abiturnote sein soll, weit auseinander. In einer Befragung der Ärztegewerkschaft Hartmannbund entschieden 48 Prozent der Medizinstudenten, dass die Note auch weiterhin eine zentrale Rolle im Zulassungsverfahren haben soll, 45 Prozent sahen das jedoch anders. Bewährt hat sich das bisherige System der Studienplatzvergabe hingegen nach Ansicht des Medizinischen Fakultätentags nicht, da zu wenige approbierte Ärzte eine Landarztpraxis übernehmen.

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Dr. Axel Knoth

Praxisverkauf: Steuerliche Fallstricke vermeiden

Der Verkauf einer Arztpraxis stellt nicht nur eine wirtschaftlich bedeutsame Entscheidung dar, sondern auch einen komplexen steuerlichen Vorgang, der mit erheblichen Risiken verbunden ist. Finanzämter stellen hohe Anforderungen an die tatsächliche Gestaltung des Verkaufs. Fehler in der Planung oder Umsetzung führen schnell zum Verlust steuerlicher Privilegien und können erhebliche Nachzahlungen nach sich ziehen...

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Landarztbörse

Ärztliche Bedarfsplanung beim Praxisverkauf

Der Gesetzgeber hat Einschränkungen vorgenommen, an welchen Orten, in welchen Fällen und in welcher Art und Weise von der ärztlichen Bedarfsplanung abgewichen werden kann. Dennoch müssen diese Abweichungen bei der Praxisübergabe begründet sein. Es muss deutlich werden, warum gerade die vorgenommenen Abweichungen der Arztpraxis Anzahl unter Berücksichtigung der regionalen Demografie und Morbidität für eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung erforderlich ist (Paragraf 99 Absatz 1 Satz 3 SGB V). 

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Benjamin Feindt

Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft nach der Praxisübernahme

Die Gemeinschaftspraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft BAG ist eine der engsten Formen der Ärzte Kooperation. Die Vorteile der gemeinsamen Berufsausübung nach dem Praxiskauf liegen auf der Hand. Bessere Abstimmung der Notdienste und Urlaube, erhöhte Planbarkeit von Arbeitszeiten, Kompetenzverteilungen und kollegiale Ansprechpartner in der eigenen Arztpraxis.

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KBV - Dezernat 4

Regionale ärztliche Bedarfsplanung und Praxiskauf

Die regionalen Abweichungsmöglichkeiten beim Praxiskauf finden ihre rechtliche Grundlage in Paragraf 99 Abs. 1 Satz 3 SGB V. Soweit die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, insbesondere der regionalen Demografie und Morbidität für bedarfsgerechte Praxisübergaben erforderlich ist, kann von den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses abgewichen werden.  

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KBV - Dezernat 4

Praxisübergabe abhängig von regionaler Arztdichte

In begründeten Fällen ist es  aufgrund regionaler Besonderheiten sinnvoll und erforderlich, die Patienten Verhältniszahl für eine Praxisabgabe in der gesamten KV Region anzupassen. Eine solche Anpassung kann auf ein allgemein höheres oder aber auch auf ein allgemein niedrigeres ärztliches Versorgungsniveau abzielen. Ursache kann beispielsweise eine besonders hohe oder niedrige Morbidität im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sein.

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