Arztbörsen Magazin

KBV - Dezernat 4

Praxisbörse Bericht über die ärztliche Bedarfsplanung

Bei einer Praxisabgabe kann eine Arztpraxis einer anderen ärztlichen Versorgungsebene zugeordnet werdenDabei sind Konstellationen denkbar, in denen die Zuordnung einer Arztpraxis zum Raumkonzept einer medizinischen Versorgungsebene nicht den regional typischen Patientenwanderungen zum Arzt entspricht und sich von den allgemeinen Beobachtungen auf Bundesebene unterscheidet. 

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Insa Stoidis-Connemann

Versteuerung von Praxisgeräten nach der Praxisabgabe

Vorhandene Geräte und Einrichtungsgegenstände der Arztpraxis sind abgeschrieben. Der Verkehrswert spendenfähiger oder verkaufbarer stiller Reserven können gering sein. Wie kann der Arzt vermeiden, dass der Verkehrswert von Praxisgegenständen nicht versteuert werden und die im Rahmen der Praxisabgabe gegen Quittung verkauft werden, als Betriebseinnahme zugerechnet werden?

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