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Magazinartikel rund um das Thema Nachbesetzungsverfahren

RA Barbara Berner

Praxisübergabe, Praxisabgabe und Nachbesetzungsverfahren

Voraussetzung für die Zulassung auf einen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz im Nachbesetzungsverfahren und im Rahmen des Praxisverkaufs nach § 103 Abs. 4 SGB V ist neben der Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen der Wille des Praxisnachfolger den Willen hat, die Praxis nach der Praxisübernahme fortzuführen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden und die Voraussetzungen für die Praxisnachfolge weiter konkretisiert.

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KBV - Dezernat 4

Praxiskauf und Kassenzulassung im gesperrten Planungsgebiet

Neben den Möglichkeiten, mittels der regionalen Abweichungen im Bedarfsplan die Versorgung vor Ort zu steuern, stehen dem Zulassungsausschuss und auch der Kassenärztlichen Vereinigung weitere Steuerungsinstrumente bei Praxisübergaben zur Verfügung. Nachfolgend werden durch unseren Praxisbörse Magazinartikel Möglichkeiten, eine kassenärztliche Zulassung in einem gesperrten KV Gebiet zu erhalten, im Überblick dargestellt. 

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KBV - Dezernat 4

Praxisbörse Bericht über die ärztliche Bedarfsplanung

Bei einer Praxisabgabe kann eine Arztpraxis einer anderen ärztlichen Versorgungsebene zugeordnet werdenDabei sind Konstellationen denkbar, in denen die Zuordnung einer Arztpraxis zum Raumkonzept einer medizinischen Versorgungsebene nicht den regional typischen Patientenwanderungen zum Arzt entspricht und sich von den allgemeinen Beobachtungen auf Bundesebene unterscheidet. 

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