Zurück zum Magazin

Fördermöglichkeiten beim Praxiskauf auf Bundesebene

Welches Bundesland fördert die Praxisübernahme in unterversorgten Gebieten?

Unsere Praxisbörse gibt eine Übersicht über Angebote und Programme beim Start in die ärztliche Niederlassung nach der Praxisübergabe geordnet nach Bundesländern und Regionen. Je nach unterversorgtem Gebiet gibt es bereits bei drohender Unterversorgung Förderprogramme für die Arztpraxis Übernahme.


Praxiskauf in Baden-Württemberg
Mit dem neuen Programm Ziel und Zukunft unterstützt die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg die Niederlassung in bestimmten Regionen, den sogenannten Fördergebieten im Südwesten. Die Neugründung oder Übernahme einer Arztpraxis soll mit bis zu 60.000 Euro je Praxis gefördert werden. Bedingungen sind, dass die Ärzte  danach auch fünf Jahre im Fördergebiet arbeiten.

Für Hausärztliche und fachärztliche Zweigpraxis und Raztpraxis Filialen gibt es bis zu 40.000 Euro Förderung. Die Anstellung von Ärzten wird mit 1.000 Euro je Monat und Angestelltem Arzt unterstützt. Arztpraxen, die bei dem Programm Ziel und Zukunft gefördert werden, bekommen zudem eine zusätzliche Vergütung pro Behandlungsfall als Fallwertzuschlag.

Praxisübernahme in Bayern
In bereits oder drohenden unterversorgten Planungsbereichen wird nach Beschlussfassung des Landesausschusses die äzrtliche Niederlassung nach abgeschlossener Facharztausbildung folgendermaßen bezuschusst. Der Praxiskuaf wird mit bis zu 60.000 Euro gefördert. Für ein Medizinisches Versorgungszentrum gelten besondere Bestimmungen. Die Errichtung einer Zweigpraxis oder Arztpraxis Filiale wird mit 15.000 Euro gefördert.

Die Beschäftigung eines angestellten Arztes nach der Praxisübernahme wird mit 4.000 Euro pro Quartal bei Vollzeitanstellung gefördert. In unterversorgten Planungsbereichen wird nach Beschlussfassung des Landesausschusses die Anstellung einer hausärztlichen Versorgungsassistentin in Vollzeit mit 1.500 Euro gefördert. Für ein Medizinisches Versorgungszentrum gelten besondere Bestimmungen, für Kinderärzte gilt die Förderung nicht.

Praxis kaufen in Brandenburg
In Regionen mit bestehender oder drohender ärztlicher Unterversorgung werden Ärzte, die eine Praxis kaufen mittels Sicherstellungszuschlag und Investitionskostenzuschuss gefördert. Der Sicherstellungszuschlag beträgt in Regionen mit bestehender Unterversorgung:

25.000 Euro bei Praxisübernahme
20.000 Euro bei Neugründung einer Praxis
7.500 Euro bei Weiterführung einer Praxis als Zweigpraxis

Der Sicherstellungszuschlag beträgt in Regionen mit drohender Unterversorgung:

25.000 Euro bei Praxisübernahme
7.500 Euro bei Weiterführung einer Arztpraxis als Zweigpraxis

Der Investitionskostenzuschuss beträgt in Regionen mit bestehender Unterversorgung:

25.000 Euro bei Praxisübernahme
20.000 Euro bei Neugründung einer Praxis
10.000 Euro bei Errichtung einer Praxis als Zweigpraxis

Der Investitionskostenzuschuss beträgt in Regionen mit drohender Unterversorgung:

25.000 Euro bei Praxisübernahme
10.000 Euro bei Weiterführung einer Praxis als Zweigpraxis

Arztpraxis Übernahme in Mecklenburg-Vorpommern
In Regionen mit bestehender festgestellter oder drohender Unterversorgung wird der Praxiskauf mit einem Investitionskostenzuschuss von 50.000 Euro gefördert. Nähere Informationen zu den Investitionskostenzuschüssen gibt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern.

Praxisgründung in Nordrhein
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die ärztliche Niederlassung in Gebieten mit bestehender oder drohender Unterversorgung mit bis zu 50.000 Euro.

Die Höhe der Förderung beträgt:

Bis zu 50.000 Euro bei Niederlassung oder Anstellung in einer Gemeinde, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht.
Bis zu 25.000 Euro bei Niederlassung oder Anstellung in einer Gemeinde, in der die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet erscheint.
Bis zu 10.000 Euro bei Gründung einer Zweigpraxis, Übernahme einer Zweigpraxis oder der Anstellung in einer Gemeinde, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht.

Praxisübergabe in Rheinland-Pfalz
Um die Niederlassung in ländlichen und strukturschwachen Regionen vor allem für Hausärzte attraktiver zu machen, stellt das Land Rheinland-Pfalz Fördergelder in Höhe von jeweils 400.000 Euro zur Verfügung. Möglich ist eine Förderung von bis zu 15.000 Euro pro Praxisgründung oder Arztpraxiskauf. Zusätzlich fördert das Land Rheinland-Pfalz die Ausbildung von Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis (VERAH). Ziel ist es, Ärzte künftig stärker von Routinetätigkeiten in der Arztpraxis zu entlasten und medizinische Fachangestellte mehr in die Versorgung einzubeziehen.

Arztpraxis gründen in Sachsen
In Gebieten mit festgestellter Unterversorgung, drohender Unterversorgung oder festgestelltem zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf in Sachsen werden niederlassungswillige Hausärzte und Fachärzte mit einem Investitionskostenzuschuss und durch die Gewährung eines Mindestumsatzes nach der Praxisübernhame gefördert. Ziel ist die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung. Details und Ausschreibungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen.

Arzpraxis übernehmen in Sachsen-Anhalt
In ausgewählten Regionen in Sachsen-Anhalt wird das Vorhaben eine Praxis zu kaufen bzw. die Anstellung von Hausärzten, Augenärzten und Hautärzten durch Investitionskostenzuschüsse finanziell gefördert. Die Höhe der Förderung beläuft sich auf

Bis zu 60.000 Euro für Praxisnachfolger und Ärzte in der Neugründung
Bis zu 10.000 Euro für die Anstellung eines Facharztes
Bis zu 10.000 Euro für Umzugskosten in Zusammenhang mit der Niederlassung bzw. Anstellung
Bis zu 15.000 Euro für den Betrieb einer Zweigpraxis oder Arztpraxis Filiale an einem ausgeschriebenem Standort

Praxisverkauf in Westfalen-Lippe
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Niederlassung in Gebieten mit bestehender oder drohender Unterversorgung mit bis zu 50.000 Euro.

Die Höhe der Förderung beträgt:

Bis zu 50.000 Euro bei Niederlassung oder Anstellung in einer Gemeinde, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht.
Bis zu 25.000 Euro bei Niederlassung oder Anstellung in einer Gemeinde, in der die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet erscheint.
Bis zu 10.000 Euro bei Gründung einer Zweigpraxis, Übernahme einer Zweigpraxis oder der Anstellung in einer Gemeinde, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht.

PD Dr. med. Christian Ottomann
06.09.2015

Arztbörsen Ratgeber & Broschüren

Standortanalyse & Geomarketing

Arztbörsen Services

Inserieren