Mittlerweile werden deutschlandweit eine Vielzahl von Ärzten im Anstellungsverhältnis tätig. Angestellte Arztstellen entstehen auch, wenn ein niedergelassener Vertragsarzt auf seine vertragsärztliche Zulassung zugunsten eines Dritten verzichtete, um als Angestellter tätig zu werden. Mit dem neuen Versorgungsstrukturgesetz wir nun die Möglichkiet der Rückumwandlung ermöglicht.
Derjenige, dem die entsprechende Arztstelle, auf der ein oder mehrere Angestellte tätig werden, zugeordnet ist, kann beim zuständigen Zulassungsausschuss beantragen, dass sie in eine solche für einen freiberuflich tätigen Vertragsarzt umgewandelt werden soll. Stellt er im Rahmen dieses Antrages nicht gleichzeitig einen Antrag auf Durchführung eines Nachbesetzungsverfahrens, wird dem bislang auf der Arztstelle tätigen Arzt die Zulassung übertragen, er kann sodann mit dieser als freiberuflicher Vertragsarzt tätig werden.