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Tipps und Tricks bei der Praxisübernahme

 Umwandlung in eine Privatpraxis bei hohem Anteil
von Privatpatienten und IGeL Leistungen

Am einfachsten ist nach einer Praxisübernahme die Umwandlung in eine Privatpraxis, da so die bürokratischen Hürden des Nachbesetzungsverfahren entfallen. Da die sicheren monatlichen Einkommen durch die GKV Abrechnung jedoch entfällt, dürfte diese Niederlassungsform eher die Ausnahme sein. Je nach Lokalisation und Praxisstandort gibt es jedoch durchaus Arztpraxen in guten Lagen, die sich allein durch GOÄ und IGeL Leistungen amortisieren. 
Wie immer sollte nicht der Kaufpreis und die Scheinzahl der Arztpraxis ausschlaggebend sein, sondern die Lage, Reputation und zukünftige Gewinnaussicht nach der Praxisübernahme. Der Aufwand, nach dem Praxiskauf genügend Selbstzahler zu akquirieren, ist sicher höher als in einer Arztpraxis mit Kassenzulassung. Der durchschnittliche Anteil der Privatpatienten an der Bevölkerung in Deutschland beträgt 10 Prozent, allerdings schwankt dieser Anteil abhängig vom Bundesland, Region und sogar innerhalb einer Stadt.
Praxisübernahme Tipps und Tricks
Umwandlung in Privatpraxis nach Praxisübernahme

Standortanalyse vor dem Praxiskauf

Unter der Annahme, dass sich die medizinische Versorgung in Deutschland weiter in eine Basisversorgung mit zuzahlbaren Leistungen entwickelt, empfehlen wir unseren ärztlichen Kollegen, unabhängig ob sie eine KV Praxis übernehmen oder eine Arztpraxis neu gründen, den Anteil der Privatpatienten an ihrem Praxisstandort in der Unternehmenskalkulation zu beachten. Die Investition in eine suffiziente Standortanalyse vor dem Praxiskauf mit entsprechendem Geomarketing, die den aktuellen medizinischen Kaufkraftindex widerspiegelt, zahlt sich aus.

Tipp: Praxisfiliale als Privatpraxis führen

Eine reine Privatarztpraxis in einer ländlichen Gegend zu betreiben ist sicher nur in wenigen ausgewählten Regionen möglich, allerdings ist die Gründung einer Arztpraxis Filiale als reine Privatpraxis zu überlegen  Die strikte Bindung an einen einzigen Praxissitz ist seit langem entfallen. Tätigkeiten an bis zu zwei weiteren Orten sind zulässig (§§ 17 Abs. 2, 18 Abs. 1 und 3 MBO). Gerade bei einer Privatpraxis Filiale sind die ärztlichen Kolleg:innen nicht an den Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung  gebunden und können so ihre Zeit und den Behandlungsumfang selbstständig gestalten.  Derzeit ist die Filialgründung nach der Praxisübernahme noch auf insgesamt drei Praxisfilialen beschränkt, was sich aber im Rahmen einer EU Angleichung ändern wird.


Zusammen mehr erreichen

Praxisfilialen scheinen schnell durch die begrenzten personellen Ressourcen an ihre Grenzen zu stoßen. Was jedoch durchaus möglich erscheint, ist der Zusammenschluss von mehreren hoch spezialisierten privaten Einzelpraxen. Dabei kann zum einen ein Teil der Leistung der Einzelpraxen gemeinsam angeboten werden oder zum anderen die gesamte Leistung nur für einen exklusiven Patientenstamm wie z.B. Privatpatienten, Sportlern, oder Patienten eines bestimmten Arbeitgebers angeboten werden.
Gründung einer Praxisfiliale als Privatpraxis

Zunehmend entscheidend wird die Marketing Strategie der Arztpraxis oder Filiale sein. Dabei ist verwunderlich, wie unprofessionell viele Kolleg:innen die vielfältigen Möglichkeiten, insbesondere der webbasierten Patientenakquise, vernachlässigen. Auch fehlt vielen Arztpraxen eine klare Kommunikation und Linie, Patientenansprache und Alleinstellungsmerkmale.

Eine oftmals nicht beachtete Möglichkeit ist auch die Praxisübernahme einer kassenärztlichen Arztpraxis, die bereits über einen relativ hohen Anteil von Privatpatienten und IGeL Leistungen verfügt und diese in eine Privatpraxis umzuwandeln. Der KV-Sitz kann dabei oftmals lukrativ verkauft werden.
Durch die Möglichkeit den KV-Sitz getrennt zu veräußern, kann so der Kaufpreis entsprechend reduziert werden. Erfolgt die Veräußerung des KV-Sitzes durch den Praxisübernehmer ist zu beachten, dass dieses Procedere im Nachbesetzungsverfahren nicht angekündigt wird, da die Kassenärztliche Vereinigung den Bewerber bevorzugt, der den Versorgungsauftrag weiter garantiert. So sollte eine gewisse Zeitspanne zwischen Umwandlung in die Privatpraxis nach Erhalt des KV-Sitzes vergehen.
KV-Sitz nach Praxisübernahme verkaufen

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Priv.-Doz. Dr. med. Christian Ottomann
26.02.2025

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