Davon abgesehen agieren die beteiligten Ärzte laut Praxisbörse weitgehend eigenständig und treten auch gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung KV wie eine Einzelpraxis auf. Die Ärzte als Partner einer Praxisgemeinschaft müssen nicht zwangsläufig dem gleichen Fachgebiet angehören.
Sie haben getrennte Patientenstämme, rechnen separat ab und führen auch eigene Praxiskonten, unabhängig ob es sich um eine Arztpraxis Neugründung oder eine Praxisübernahme handelt. Zur Neugründung einer Praxisgemeinschaft genügt die Anzeige im Arztregister. Eine besondere Genehmigung durch die Kassenärztlichen Vereinigung ist nach der Praxisabgabe nicht erforderlich.
Wollen sich zwei oder mehrere Arztpraxen räumlich zusammenlegen, benötigen sie für die Praxisgemeinschaft ebenfalls keine besonderen Genehmigung. Allerdings muss der Zulassungsausschuss einer etwaigen Veränderung der Praxisanschrift zustimmen. Lediglich der Umzug innerhalb desselben Hauses ist genehmigungsfrei.
Eine Praxisgemeinschaft hat viele Vorteile. Aber sie zählen nur dann wirklich, wenn sich die ärztliche Kooperation mit den individuellen Unternehmensvorstellungen und den privaten Prioritäten der zusammengeschlossenen Ärzte deckt. Deshalb sollte am Anfang aller Überlegungen ein Kozept erarbeitet werden, warum eine Praxisgemeinschaft angestrebt wird, worin die persönlichen Erwartungen liegen und von welchem Leitmotiv die Kooperation getragen werden soll.
Die Feststellung der individuellen Grundmotivation hilft bei den ersten Kontaktgesprächen zukünftiger Ärzte einer Praxisgemeinschaft, um eine tragfähige Basis für die gemeinsame Praxisplanung zu finden. Dabei stehen die folgenden Themen in der Regel am Anfang eines Erfolg versprechenden Praxiskonzeptes. Mehr zu unsrem Arztbörsen Konzept auf unserer Ärzteforbildung.
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Wie sollen die geplanten Praxisleistungen definiert werden?
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Sind bei diesem mediztinischen Leistungssspektrum Überschneidungen zu erwarten?
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Könnte hieraus eine Konkurrenzsituation entstehen, wenn z.B. neue Patienten einem der Kooperationspartner zugewiesen werden müssen?
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Wie sollen solche Konflikte vertraglich geregelt werden?
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Welche Vorstellungen existieren von der Praxisorganisation, den Sprechstunden, der medizintechnischen Ausstattung, dem EDV-Einsatz etc.
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Wie sollen Personalführung, Personaleinsatz und Personalbedarf der Arztpraxis geregelt werden?
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Welches Image soll die Praxisgemeinschaft ausstrahlen?
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Welche Auswirkungen hat das auf das Praxisoutfit, die Einrichtung, die Kleidung, den Service, den Kommunikationsstil?
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Welche steuerlichen und juristischen Auswirkungen ergeben sich aus der Kooperation?