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Anzahl der Hausärzte nimmt erstmals wieder zu

Verbesserte Strukturen im niedergelassenen Bereich

In der aktuellen Auszählung resultieren bei Einschluss der in Teilzeit arbeitenden Kolleg:innen insgesamt 60.178 Hausärzte. Damit ist die Anzahl hausärztlich tätiger Kolleg:innen erstmals wieder angestiegen. Insgesamt hat sich auch die Anzahl niedergelassener Ärzt:innenn vergrößert.

Am Erhebungsdatum 31.12.24 haben 187.441 Ärzt:innen beim Versorgungsauftrag gegenüber gesetzlich versicherter Patienten beigetragen. Allerdings liegt das Durchschnittsalter laut der Pressmitteilung der KBV bei 54,1 Jahren gegenüber 49,9 Jahren in 2022. Den höchsten Altersschnitt gibt es mit gut 58,6 Jahren bei Neurologen, bei Hausärzten liegt der Altersdurchschnitt bei 55,3 Jahren.

Was sich bereits an der Geschlechtsverteilung im Medizinstudium abzeichnete, spiegelt sich nun in der Praxis wider: Ertmals gab es mit 50,5 % auch mehr Hausärzt:innen als männliche Kollegen. Fachgebietsübergreifend bilden Ärztinnen sogar mit 51,5 Prozent die Mehrheit. Laut Bundesarztregister gab es zum Stichtag 31.12.24 insgesamt 51.389 Hausärzt:innen in Deutschland und damit 75 mehr als Ende 2023.
Anzahl der Hausärzte nimmt erstmals wieder zu
Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das am 1. März 2025 in Kraft getreten ist, soll die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland verbessern und den Zugang zu Gesundheitsleistungen erleichtern. Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung besser auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten auszurichten und insbesondere eine flächendeckende Versorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten auch in Zukunft sicherzustellen

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), das am 1. März 2025 in Kraft getreten ist, soll die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland verbessern und den Zugang zu Gesundheitsleistungen erleichtern. Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung besser auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten auszurichten und insbesondere eine flächendeckende Versorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten auch in Zukunft sicherzustellen.


Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen

Endbudgetierung der hausärztlichen Leistung
Ab dem 1. Oktober 2025 werden alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung, einschließlich Hausbesuchen, vollständig und ohne Kürzungen vergütet. Die bisherigen Budgetobergrenzen (Honorarobergrenzen) werden für Hausärztinnen und Hausärzte aufgehoben. Dadurch werden alle erbrachten Leistungen in den Praxen vergütet, unabhängig davon, ob das bisherige Budget bereits erreicht wurde. 
Dies soll den bürokratischen Aufwand reduzieren und Anreize schaffen, mehr Patientinnen und Patienten zu versorgen, insbesondere an Quartalsenden, wenn bisher häufig Engpässe auftraten.


Neue Vergütungspauschalen für Hausärzte

Um die Versorgung chronisch kranker Patientinnen und Patienten zu verbessern, wird eine quartalsübergreifende Versorgungspauschale eingeführt. Chronisch kranke Versicherte ab 18 Jahren, die kontinuierlich ein bestimmtes Arzneimittel benötigen, müssen nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen einbestellt werden. Stattdessen kann die Arztpraxis eine bis zu vier Quartale umfassende Pauschale abrechnen. Dies reduziert überflüssige Termine und schafft freie Kapazitäten in den Praxen.

Neue Vergütungspauschale für Hausärzte
Zusätzlich wird eine Vorhaltepauschale (§ 87 Absatz 2q SGB V) eingeführt: „Versorgerpraxen“, die maßgeblich zur Aufrechterhaltung der hausärztlichen Versorgung beitragen, erhalten eine zusätzliche Vergütung für bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten sowie Haus- und Heimbesuche. Kinder- und Jugendärzte sind von dieser Regelung ausgenommen.


Erweiterung des hausärztlichen Leistungsanspruchs

Das GVSG erweitert den Leistungsanspruch, um besonders schutzbedürftigen Personen einen besseren Zugang zu notwendigen medizinischen Leistungen zu ermöglichen. Die Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen werden beschleunigt und vereinfacht (§ 33 Absatz 5c SGB V). Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels wird vermutet, wenn es von einem Arzt in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder in einem Medizinischen Zentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) empfohlen wurde.

Fazit: Verbesserte Bedingungen für die hausärztliche Patientenversorgung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt grundsätzlich die Entbudgetierung und die Einführung neuer Vergütungspauschalen, fordert aber eine stärkere Beteiligung der Vertragsärzte an der Gesetzgebung. Kritisiert wird auch, dass ursprünglich geplante Maßnahmen wie Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren im finalen Gesetzestext keine Berücksichtigung fanden.
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11.01.2025

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