Zurück zum Magazin


Bessere Work-Life Balance durch Praxisvertretung

Persönliche Leistungspflicht, Vertretung und ärztliche Selbstbestimmung

Die Praxisübernahme einer Vertragsarztpraxis ist ein bedeutsamer beruflicher Schritt – verbunden mit neuen Chancen, aber auch erheblichen Belastungen. Nach dem Start im Praxisalltag stellt sich für viele Ärztinnen und Ärzte die Frage, wie sich Berufsausübung, persönliche Gesundheit und Privatleben in ein tragfähiges Gleichgewicht bringen lassen.

Dabei kollidiert häufig der Wunsch nach mehr Work-Life-Balance mit der berufs- und sozialrechtlichen Realität: Vertragsärzt:innen sind grundsätzlich zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet – ein zentrales Element des Sachleistungsprinzips (§2 Abs. 2 SGB V).

Praxisvertretung und ärztliche Selbstbestimmung
Bessere Work Life Balance durch Praxisvertretung


Persönliche Leistungspflicht – gesetzliche Grundlage und Grenzen

Rechtsgrundlage: § 95 Abs. 1 SGB V i.V.m. § 15 Abs. 1 BMV-Ä
Vertragsärzte sind verpflichtet, die ärztlichen Leistungen persönlich in eigener Praxis zu erbringen. Diese Grundregel ist verfassungsrechtlich zulässig (BVerfG, Beschl. v. 27.2.1991 – 1 BvR 1234/88), da sie der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung dient.

Ziel: Verhinderung einer reinen Delegationspraxis und Wahrung des persönlichen Arzt-Patienten-Verhältnisses.

Einschränkung: Keine 365-Tage-Pflicht
Die Leistungspflicht bedeutet nicht, dass der Vertragsarzt ganzjährig uneingeschränkt tätig sein muss. Vielmehr anerkennt der Gesetzgeber in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) ausdrücklich vertretungsbedingte Abwesenheiten.


Vertretungsregelung nach der Zulassungsverordnung

Vertretungsregelung nach der Zulassungsverordnung

§ 32 Ärzte-ZV: Regelungen zur Vertretung

Ein Vertragsarzt darf sich bei Urlaub, Krankheit, Fortbildung oder in sonstigen Ausnahmen vertreten lassen – unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Vertretung ist zeitlich befristet (i.d.R. max. 3 Monate

- Sie wird der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) rechtzeitig angezeigt
- Die Vertretung erfolgt durch eine gleichwertig qualifizierte Ärzt:in
- Der Vertragsarzt bleibt verantwortlich für die Praxisorganisation




Work-Life-Balance im rechtlichen und ethischen Kontext

Verfassungsrechtlicher Rahmen: Art. 2 Abs. 1 GG + Art. 12 GG
Berufsfreiheit (Art. 12 GG) umfasst auch das Recht auf eine selbstbestimmte Ausgestaltung der ärztlichen Tätigkeit.
Die persönliche Leistungsgrenze und das Recht auf Gesundheit und Familie fallen unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG).

Berufsrechtliche Einordnung: MBO-Ä
Ärztinnen und Ärzte sind gemäß § 2 MBO-Ä zur gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet – dies umfasst auch den verantwortungsvollen Umgang mit eigener Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Eine verantwortliche ärztliche Berufsausübung schließt daher auch Maßnahmen zur Burnout-Prophylaxe und Work-Life-Balance ein.


Praxismanagement: Vertretung aktiv planen

Praxismanagement: Praxisvertretung aktiv planen
  • Vertretungsnetzwerke etablieren (z.B. mit Kolleg:innen der Region)
  • Vertragsärztliche Vertretung frühzeitig anmelden bei der KV (§32 Ärzte-ZV)
  • Praxispersonal vorbereiten, um die Kontinuität für Patienten sicherzustellen
  • Patienten transparent informieren (Praxiswebsite, Telefonansage, Aushang)
  • Urlaubsplanung langfristig organisieren und regelmäßig reflektieren
Für längere Abwesenheiten (> 3 Monate) sind besondere Genehmigungen durch den Zulassungsausschuss erforderlich – z.B. bei Elternzeit oder Krankheit (§32 Abs. 2 Ärzte-ZV).

Fazit: Die Balance ist möglich – mit Planung und rechtlicher Sorgfalt
Die persönliche Leistungspflicht nach §95 SGB V und §15 BMV-Ä ist Ausdruck des ärztlichen Ethos und der Verantwortung gegenüber der Solidargemeinschaft. Sie steht jedoch nicht im Widerspruch zu einer gesunden Work-Life-Balance. Vielmehr schafft der Gesetzgeber durch vertretungsrechtliche Öffnungsklauseln in der Ärzte-ZV und die Rechtsprechung des BVerfG Raum für Erholung, Familie und Regeneration.


Wer die rechtlichen Spielräume kennt und vorausschauend plant, kann auch als Praxisinhaber:in ein erfülltes und nachhaltiges Berufsleben führen – für sich selbst und die Patienten.

Arztbörse - Dein Partner für den Arztberuf
Dr. Ingo Pflugmacher
21.01.2025

Arztbörsen Ratgeber & Broschüren

Standortanalyse & Geomarketing

Arztbörsen Services

Inserieren