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Die Arztpraxis in Rechtsform der Einzelpraxis

Im Rahmen einer Praxisübernhame sind verschiedene Rechtsformen möglich, wobei die Einzelpraxis die häufigste darstellt.

Die persönlichen Voraussetzungen für den Praxiskauf und die Arbeit als Vertragsarzt sind die Approbation, die abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt und die Eintragung in das Arztregister. Der niederlassungswillige Arzt hat den Antrag auf Eintragung in das Arztregister bei der Kassenärztlichen Vereinigung KV vorzunehmen, die für ihn zuständig ist. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Arztes. 

Die Rechtsform, mit der der Arzt  seine Tätigkeit ausübt, ist bis zu einem bestimmten Grad frei wählbar und hat damit das Potential, die spätere eigene Zufriedenheit des selbständigen Arztes zu beeinflussen.

Nach der Praxisübernahme: Die Arztpraxis in der Rechtsform Einzelpraxis
Die Arztpraxis als Einzelpraxis ist die klassische Art der ärztlichen Niederlassung. Gemäß einer Studie des Zentralinstitut für Kassenärztliche Versorgung ist die Einzelpraxis die dominierende Form der Niederlassung, wobei die Rechtsform Berufsausübungsgemeinschaften stetig zunimmt.

Der Niedergelassene hat bei der Einzelpraxis ein Höchstmaß an persönlicher Freiheit und die geringsten Aufwendungen für die Koordination mit ärztlichen Kollegen. Die Landarztbörse empfiehlt, bei hoch frequentierten Arztpraxen die Möglichkiet einer Umwandlung in eine reine Privatpraxis nicht zu vergessen.

Bei der Einzelpraxis haftet der Arzt vollständig mit seinem gesamten Privatvermögen für Risiken, die im Rahmen der Berufsausübung entstehen können. Das Unternehmerrisiko wird nicht durch Verteilung auf mehrere Köpfe abgemildert. Der Arzt ist der alleinige Vorgesetzte seiner Angestellten, wobei bei Personalentscheidungen keine zweite Instanz berücksichtigt werden muss. 

Vor- und Nachteile der Rechtsform Einzelpraxis
Der Außenauftritt der Praxis, beispielsweise Öffnungszeiten und Urlaub, Corporate Identity und Marketingmaßnahmen kann nach dem Praxiskuaf allein nach dem Willen des einzigen Praxisinhabers ausgerichtet werden. Allerdings sind die Bedingungen der Urlaubszeit und Praxisvertretungen bei kassenärztlich tätigen Kollegen sehr reglementiert.

Auch das Angebot von IGeL und Selbstzahlerleistungen kann der Arzt in der Einzelpraxis frei wählen und sollte als zusätzliches wirtschaftliches Standbein der Praxis nicht vernachlässigt werden. Eine Arztpraxis kaufen beduetet immer auch als Unternehmer erfolgreich zu sein.

Einbindung in Praxisnetzte
Bei der Einzelpraxis entfällt auch der Aufwand für Verträge, die bei anderen Rechtsformen wie der GmbH oder der Berufsausübungsgemeinschaft BAG nötig sind. Die Eröffnung einer Arzrpraxis als Einzelpraxis kommt dem Wunsch einfach loszulegen vieler Existenzgründer am nächsten. Der Inhaber einer Einzelpraxis hat dennoch zahlreiche Möglichkeiten, mit anderen Ärzten zu kooperieren, beispielsweise durch Einbindung in ein sogenanntes Arztnetz bzw. Praxisnetz.

Insbesondere vor dem Hintergrund eines sich stetig verändernden Gesundheitsmarkt rät die Praxisbörse jedoch zu moderneren Rechtsformen der Arztpraxis wie z.B. einer örtlichen oder überörtlichen Berugsausübungsgemeinschaft (üBAG), um die spätere Praxisabgabe zu erleichtern und im laufenden Praxisbetreib Synergieeffekte und Vorteile in der Work-Life Balance zu erreichen.

Gerade aufgrund des weiter zunehmenden Arztmangels auf dem Land wird die Limitierung auf zwei Praxisfilialen bzw. Zweigpraxen in den nächsten Jahren abnehmen und Hausbesuche immer mehr durch medizinische Assistenzberufe übernommen werden. 

Telemedizin und e-Health für die Niederlassung
Telemedizinische Patientenbetreuungen und andere Formen des eHealth werden zunehmend in den Focus ärztlichen Handelsn rücken. Daher bietet unsere Arztbörse zu dem Themen Telemedizin, eHealth und Neue Medien eine spezielle Fortbildungsveranstaltung für Ärzte und Heilberufe einmal jährlich in Berlin an.

PD Dr. med. C. Ottomann
16.07.2015

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