Arztbörsen Magazin

Prof. Manfred Wildner

Ärzteangebot und die Anzahl der zukünftigen Praxisabgaben

Der objektivierbare Bedarf an hausärztlicher und fachärztlichen medizinischer Leistungen wird absehbar auf Grund demographischer und epidemiologischer Entwicklungen in Deutschland wie in allen entwickelten Marktwirtschaften hoch bleiben. Zudem wird die Zunahme des Machbaren wie des Gewünschten Auswirkungen auf die Nachfrage nach Ärzten und die korrespondierende Anzahl von Praxisübernahmen haben.

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KBV - Dezernat 4

Förderung des Praxiskauf durch das Versorgungsstrukturgesetz

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wird dem Arzt nach dem Praxiskauf die Möglichkeit eingeräumt, für Regionen, für die der Zulassungsausschuss eine Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat, Maßnahmen zur Fallzahlbegrenzung oder Fallminderung bei der Behandlung von Patienten des betreffenden Planungsbereichs anzuwenden.

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KBV - Dezernat 4

Praxisbörsen Ratschlag zum Antrag auf Fördermittel beim Praxiskauf

Im rechtlichen Rahmen der ärztlichen Bedarfsplanung sind keine direkten finanziellen Fördermittel vorgesehen. Das heißt, weder der Landesausschuss noch der regionale Zulassungsausschuss verfügen über Finanzmittel, mit denen sie gewünschte medizinische Versorgungsstrukturen herbeiführen oder unterstützen können. Finanzeille Fördermöglichkeiten beim Praxis kaufen und bei einer Arztpraxis Neugründung bestehen jedoch in fast allen unterversorgten Gebieten.

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KBV - Dezernat 4

Ärztliche Bedarfsplanung der Praxisabgaben

Mit der Bedarfsplanung regelt der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA die Grundlage für die bundesweite Planung der Anzahl der Arztpraxis Abgaben und Arztpraxis Neugründungen. Die Bedarfsplanungs Richtlinie umfasst auch die nötigen Instrumente, um die bundeseinheitlichen Vorgaben der Praxisübergaben regional anzupassen und Praxisübernahmen entsprechend den lokalen Erfordernissen zu etablieren.

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Dr. med. Richard Thiele

Über 20% der niedergelassenen Ärzte planen die Praxisabgabe

In der Bundeshauptstadt Berlin gabes Ende des Jahres 2015 insgesamt 18.773 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, was einem Zuwachs um 4,3 % gegen über 2014 entspricht. Diese Entwicklung weicht deutlich vom bundesweiten Trend ab. Im gesamten Bundesgebiet stieg die Zahl der bei den Landesärzte kammern registrierten berufstätigen Ärztinnen und Ärzte um 2,2 %. 
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Thomas Czihal

Aufkaufregelung der KV bei der Praxisabgabe

Die derzeit kritisch diskutierte sogenannte Aufkaufregelung für Arztpraxen bezieht sich auf die im Versorgungsstärkungsgesetzes vorgesehene Neufassung des § 103 Abs. 3a SGB V. Demnach soll der Zulassungsausschuss ab einem Versorgungsgrad von 110% den Praxisverkauf ablehnen. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung KV soll in diesem Falle den Arzt beim Praxis verkaufen mit dem Verkehrswert entschädigen.

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Dr. med. Annett Kleinschmidt

Daten zur Praxisübernahme und Jobsharing Modellen

Die Universität Trier hat im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung insgesamt knapp 11.500 Medizinstudenten zum geplanten Praxiskauf, aber auch ihren Vorstellungen hinsichtlich Arbeitszeitmodellen und Niederlassungsorten befragt. Weitere Mitwirkende an der Studie waren der Medizinische Fakultätentag, die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bmvd) und die Studentenvertretung des Marburger Bund.

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