Risiken aus der Geschäftstätigkeit einer Arztpraxis können sowohl versichert, als auch durch Qualitätsmanagement Maßnahmen reduziert werden. Unerlässlich ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 21 MBO) nach dem Praxiskauf. Dringend empfohlen wird auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, welche die ärztlichen Tätigkeiten abdecken sollte.