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Magazinartikel rund um das Thema Praxismanagement

Dr. med. Anett Kleinschmidt

Befristete Arbeitsverträge Im Rahmen der Praxisübergabe

Während oftmals unbefristete Arbeitsverträge vor einer Praxisabgabe vorliegen, sind befristete Einstellungen heutzutage nach einer Praxisübernahme gängige Praxis. Auch bei einer Arztpraxis Neugründung gilt, dass befristete Arbeitsverträge maximal bis zu einer Dauer von zwei Jahren möglich sind, wobei der Vertrag innerhalb dieses Zeitraums bis zu dreimal verlängert werden kann.

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Benjamin Feindt

Praxisbörse Tipps zum Haftungsrisiko in der Arztpraxis

Risiken aus der Geschäftstätigkeit einer Arztpraxis können sowohl versichert, als auch durch Qualitätsmanagement Maßnahmen reduziert werden. Unerlässlich ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 21 MBO) nach dem Praxiskauf. Dringend empfohlen wird auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, welche die ärztlichen Tätigkeiten abdecken sollte.

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Dr. med. Cem Meric

Anzahl der Bereitschaftsdienste hat Einfluß auf den Praxiskauf

Neben dem normalen Praxisalltag haben Ärzte bei einer Praxisübernahme mit Bereitschaftsdiensten auseinanderzusetzen. Dies beinhaltet die Pflicht für neu niedergelassenen Ärzte nach dem Praxiskauf an Wochenenden an der Notfallversorgung der Bevölkerung teilzunehmen. Die Notfallversorgung wird von den einzelnen Ärztekammern geregelt und diese haben ebenfalls eine Notfalldienstordnung zu erlassen. 

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Dr. Thorsten Quiel

IGeL Leistungen nach der Praxisübernahme

Praxisbörse: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hast sich mit einer grundlegenden Fragestellung zur vertragsärztlichen Honorierung befasst, die deutschlandweit von Bedeutung ist. Es geht dabei um die Frage, ob sogenannte IGeL Leistungen im Rahmen der ärztlichen Honorarverteilung quotiert und somit im Hinblick auf den Punktwert gekürzt vergütet werden dürfen.

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Benjamin Feindt

Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft nach der Praxisübernahme

Die Gemeinschaftspraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft BAG ist eine der engsten Formen der Ärzte Kooperation. Die Vorteile der gemeinsamen Berufsausübung nach dem Praxiskauf liegen auf der Hand. Bessere Abstimmung der Notdienste und Urlaube, erhöhte Planbarkeit von Arbeitszeiten, Kompetenzverteilungen und kollegiale Ansprechpartner in der eigenen Arztpraxis.

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