Rechtlich anerkanntes Werbemittel
Die Darstellung eines gut dokumentierten Praxisstandorts ist berufsrechtlich zulässig, sofern sie sachlich und nicht irreführend ist (§27 MBO-Ä). So dürfen Praxisinserate auf Ärztebörsen Standortvorteile, Patientenzahlen, Lagekennzeichen und Erreichbarkeit enthalten, wenn diese objektiv nachvollziehbar sind.