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Magazinartikel rund um das Thema Dokumentation und Haftung in der Arztpraxis

Peter Naumann

Praxisverkauf und Arztpraxis Kaufvertrag

Beim Praxisverkauf sollte darauf geachtet werden, dass der Praxisverkäufer bereits vor der Entscheidung des Zulassungsausschusses  einen wirksamen Kaufvertrag über seine Praxisübergabe oder seinen Praxisanteil mit dem Nachfolger geschlossen hat. Mängel des zivilrechtlichen Praxiskaufvertrages wirken sich nur bedingt auf die Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Nachbesetzungsentscheidung aus.

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Dr. med. Anett Kleinschmidt

Befristete Arbeitsverträge Im Rahmen der Praxisübergabe

Während oftmals unbefristete Arbeitsverträge vor einer Praxisabgabe vorliegen, sind befristete Einstellungen heutzutage nach einer Praxisübernahme gängige Praxis. Auch bei einer Arztpraxis Neugründung gilt, dass befristete Arbeitsverträge maximal bis zu einer Dauer von zwei Jahren möglich sind, wobei der Vertrag innerhalb dieses Zeitraums bis zu dreimal verlängert werden kann.

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Benjamin Feindt

Praxisbörse Tipps zum Haftungsrisiko in der Arztpraxis

Risiken aus der Geschäftstätigkeit einer Arztpraxis können sowohl versichert, als auch durch Qualitätsmanagement Maßnahmen reduziert werden. Unerlässlich ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 21 MBO) nach dem Praxiskauf. Dringend empfohlen wird auch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, welche die ärztlichen Tätigkeiten abdecken sollte.

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Benjamin Feindt

Regelleistungsvolumen nach der Praxisübernahme

Beim Praxiskauf ist das Regelleistungsvolumen RLV für den Arzt von Bedeutung. In allen Gebieten der Kassenärztlichen Vereinigung gibt es spezielles Verfahren zur Berechnung des Regelleistungsvolumens und des Qualifikationsgebundene Zusatzvolumens QZV. Dieses Verfahren wird benötigt, wenn es nach einer Praxisübergabe keine belastbaren Vergleichswerte aus den Vorjahresquartalen gibt.  

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Dr. Thorsten Quiel

IGeL Leistungen nach der Praxisübernahme

Praxisbörse: Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hast sich mit einer grundlegenden Fragestellung zur vertragsärztlichen Honorierung befasst, die deutschlandweit von Bedeutung ist. Es geht dabei um die Frage, ob sogenannte IGeL Leistungen im Rahmen der ärztlichen Honorarverteilung quotiert und somit im Hinblick auf den Punktwert gekürzt vergütet werden dürfen.

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Dr. Axel Knoth

Praxisverkauf: Steuerliche Fallstricke vermeiden

Der Verkauf einer Arztpraxis stellt nicht nur eine wirtschaftlich bedeutsame Entscheidung dar, sondern auch einen komplexen steuerlichen Vorgang, der mit erheblichen Risiken verbunden ist. Finanzämter stellen hohe Anforderungen an die tatsächliche Gestaltung des Verkaufs. Fehler in der Planung oder Umsetzung führen schnell zum Verlust steuerlicher Privilegien und können erhebliche Nachzahlungen nach sich ziehen...

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