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Magazinartikel rund um das Thema Praxisabgabe

PD Dr. med. Christian Ottomann

Einbindung in Arztnetze bringt Vorteile beim Praxisverkauf

Bei Arzt- oder Praxisnetzen handelt es sich um den Zusammenschluss von Ärzten, die eng mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens zusammenarbeiten. Diese Kooperation soll eine bessere Kommunikation zwischen den einzelnen Arztpraxen sicherstellen. Weitere positive Effekte sind Einsparungen bei den veranlassten Leistungen in der Arztpraxis und eine höhere Work-Life-Balance der Praxisbesitzer.

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Prof. Manfred Wildner

Ärzteangebot und die Anzahl der zukünftigen Praxisabgaben

Der objektivierbare Bedarf an hausärztlicher und fachärztlichen medizinischer Leistungen wird absehbar auf Grund demographischer und epidemiologischer Entwicklungen in Deutschland wie in allen entwickelten Marktwirtschaften hoch bleiben. Zudem wird die Zunahme des Machbaren wie des Gewünschten Auswirkungen auf die Nachfrage nach Ärzten und die korrespondierende Anzahl von Praxisübernahmen haben.

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KBV - Dezernat 4

Ärztliche Bedarfsplanung der Praxisabgaben

Mit der Bedarfsplanung regelt der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA die Grundlage für die bundesweite Planung der Anzahl der Arztpraxis Abgaben und Arztpraxis Neugründungen. Die Bedarfsplanungs Richtlinie umfasst auch die nötigen Instrumente, um die bundeseinheitlichen Vorgaben der Praxisübergaben regional anzupassen und Praxisübernahmen entsprechend den lokalen Erfordernissen zu etablieren.

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Dr. med. Richard Thiele

Über 20% der niedergelassenen Ärzte planen die Praxisabgabe

In der Bundeshauptstadt Berlin gabes Ende des Jahres 2015 insgesamt 18.773 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, was einem Zuwachs um 4,3 % gegen über 2014 entspricht. Diese Entwicklung weicht deutlich vom bundesweiten Trend ab. Im gesamten Bundesgebiet stieg die Zahl der bei den Landesärzte kammern registrierten berufstätigen Ärztinnen und Ärzte um 2,2 %. 
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Peter Naumann

Vertraulichkeitsvereinbarung bei der Praxisübergabe

Bei der Praxisübergabe vor Abschluss des Praxiskaufvertrages muss eine Abwägung zwischen den Interessen des Praxisabgebers und denjenigen des Praxisübernehmers stattfinden. Da die wirtschaftlichen Praxisdaten Rückschlüsse auf die finanzielle Situation beim Praxisverkauf zulassen, möchte der Praxisabgeber möglichst wenig Informationen an potenzielle Interessenten herausgeben.

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Peter Naumann

Praxisverkauf und Arztpraxis Kaufvertrag

Beim Praxisverkauf sollte darauf geachtet werden, dass der Praxisverkäufer bereits vor der Entscheidung des Zulassungsausschusses  einen wirksamen Kaufvertrag über seine Praxisübergabe oder seinen Praxisanteil mit dem Nachfolger geschlossen hat. Mängel des zivilrechtlichen Praxiskaufvertrages wirken sich nur bedingt auf die Wirksamkeit der öffentlich-rechtlichen Nachbesetzungsentscheidung aus.

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