Am einfachsten ist nach der Praxisübernahme die Arztpraxis Neugründung als Privatpraxis, da die bürokratischen Hürden des Nachbesetzungsverfahren entfallen. Da die sichere Rendite der GKV Abrechnung jedoch entfällt, dürfte diese Niederlassungsform nach der Praxisabgabe eher die Ausnahme sein. Je nach Lokalisation und Praxisstandort gibt es jedoch durchaus Arztpraxen in guten Lagen, die sich allein durch GOÄ und IGeL Leistungen amortisieren.