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Praxisbörse Wertgutachten

Erstellung professioneller Wertgutachten bei der Praxisübernahme und Praxisabgabe

Das Wertgutachten einer Arztpraxis im Rahmend der Praxisübergabe wird durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellt, der in der Regel vom Inhaber der Arztpraxis beim Praxisverkauf beauftragt wird. Für die Ermittlung des Praxiswertes können durch den Wertgutachter unterschiedliche Arztpraxis Bewertungsverfahren verwendet werden:
  • Arztpraxis Bewertung anhand IDW 2014 (Institut der Wirtschaftsprüfer)
  • Ertragswertverfahren für die Arztpraxis
  • Bundesärztekammer Methode für die Praxisabgabe
  • Multiplikatorverfahren für die Praxisübernahme
  • Modifiziertes Ertragswertverfahren beim Praxisverkauf

Unabhängig vom jeweiligen Bewertungsverfahren der Arztpraxis ist unbedingt die Funktion des Gutachters zu berücksichtigen. Je nachdem ob der Praxisbewerter als neutraler Gutachter oder als Berater im Rahmen des Praxisverkaufs auftritt, kann es im Ergebnis zu unterschiedlichen Praxiswerten kommen.

Die Höhe des Wertgutachtens sollte daher immer als ein Annäherungswert verstanden werden, der als Verhandlungsgrundlage bei der Praxisübergabe verwendet wird. Der tatsächlich gezahlte Kaufpreis wird zusätzlich durch Angebot, Nachfrage und dem Goodwill der Arztpraxis in zum Teil langwierigen Verhandlungen bestimmt. Das Wertgutachten gibt dem Käufer und Verkäufer einer Arztpraxis Rechtssicherheit bei der Praxisübergabe und schütz vor unangenehmen Überraschungen.

Gerne vermittelt unsere Praxisbörse Ihnen auf Anfrage einen auf Paxisübergaben spezialisierten Wertgutachter.

LANDARZTBÖRSE - Professionelle Wertgutachten für die Arztpraxis.

PD Dr. med. C. Ottomann
12.02.2015

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