Zurück zum Magazin

Tipps zum Praxisverkauf und Kreditvergabe bei der Praxisübergabe

Im Rahmen der Praxisübernahme kann es zu finanziellen Engpässen kommen

Bei der Praxisabgabe kann ein guter Verkaufspreis für eine Arztpraxis daran scheitern, dass dem Praxisnachfolger beim Praxiskauf die Finanzierung nicht gelingt. Praxisabgeber haben deshalb bei der Praxisübergabe ein ureigenes Interesse, dem Nachfolger bei Kreditgesprächen zu unterstützen. 


Während sich Praxisverkäufer und Praxiskäufer über den Preis einer Arztpraxis meist relativ schnell einigen, kann es manchmal Probleme mit der Bereitschaft von Banken geben, die Übernahme finanziell zu begleiten.

Dabei geht es in der Regel nicht um die grundsätzliche Kreditzusage, sondern um die Höhe des jeweiligen Kredites. So drohen Übernahmen zu scheitern, wenn auf Basis des gewährten Kredites lediglich ein Bruchteil des erwarteten Verkaufserlöses der Arztpraxis erzielt werden könnte. Oder dem bisherigen Praxisinhaber geht ein erheblicher Teil seiner Altersvorsorge verloren.

Interne Wertansätze der Banken sind beim Praxisverkauf das Problem
Um eine solche Situation zu vermeiden oder zumindest abzumildern, sollten Praxisinhaber, die über einen späteren Verkauf nachdenken, die banküblichen Bewertungsdetails einmal näher betrachten. Die Erfahrung zeigt, dass es in der Regel keine gravierenden Unterschiede in der tatsächlichen Bewertung der Praxis gibt. Zumindest nicht, wenn die rechnerischen Grundlagen der bei Praxisbewertungen üblichen Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren objektiv genug sind, um auch kritische Kreditgeber zu überzeugen.

Das Problem entsteht vielmehr durch die internen Wertansätze der jeweiligen Bank. Im Gegensatz zum Beleihungswert, der üblicherweise auf der Basis des dargestellten Verkehrswertes unter Berücksichtigung eines vertretbaren Abschlages ermittelt wird, orientiert sich die tatsächliche Kredithöhe vor allem an der Beleihungsgrenze, die ihrerseits wiederum einen bestimmten Prozentsatz des Beleihungswertes ausmacht.

Für einen Praxisnachfolger kann der Unterschied bei der Praxisübernahme erheblich sein. Bei einem durch ein Gutachten ermittelten Praxiswert von beispielsweise 300.000 Euro und einer Beleihungsgrenze von sechzig Prozent kann er also lediglich mit einem Kredit von 180.000 Euro rechnen. Kommt also kein nennenswertes Eigenkapital hinzu, entspricht dieser Betrag der Höhe des Kaufpreises und damit dem Erlös für den bisherigen Praxisinhaber.

Beim Praxiskauf die Beleihungsgrenzen mehrerer Banken checken
Zur Vermeidung einer solchen Situation ist es sinnvoll, rechtzeitige Gespräche mit mehreren möglichen Kreditgebern zu führen. Die Beleihungsgrenzen werden nämlich zum Teil durchaus flexibel ermittelt und stellen keineswegs eine unveränderbare Größe dar. Bei den zunächst informellen Bankgesprächen ist es von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig, wenn bereits ein Wertgutachten vorgelegt werden kann.

In jedem Fall sollten die jeweiligen Kreditvergaberichtlinien und diesbezüglich vor allem die konkreten Bewertungen und Beleihungsgrenzen beim beabsichtigten Praxisverkauf erfragt werden. Kommt es hier zu unterschiedlichen Einschätzungen zwischen Bank und jetzigem bzw. zukünftigem Arzt, sollte nach den dafür verantwortlichen Gründen gefragt werden.

So ist es immerhin möglich, dass die Bank bei ihrer eher vorsichtigen Bewertung von mittlerweile veränderten Voraussetzungen wie einer ehemals ungünstigen, aber nun verbesserten Ertragslage der Medizinbranche oder, die konkrete Arztpraxis betreffend, von einer seinerzeit mangelhaften, jetzt aber ebenfalls verbesserten Infrastruktur des Praxisgrundstücks ausgeht. Hier hilft ein Geomarketing und eine Standortanalyse der Arztpraxis. Diese und ähnliche Punkte können den Bewertungsspielraum des Kreditgebers erheblich erhöhen.

Bleibt es dagegen bei den Bewertungsansätzen, sind je nach Einzelfall zusätzliche Finanzierungen dennoch möglich. Dazu muss der Praxisnachfolger allerdings meist höhere Kreditkosten akzeptieren. Da es auch hierzu unterschiedliche Bankangebote gibt, kann sich ein sorgfältiger Vergleich also durchaus lohnen.

Öffentliche Darlehen für den Praxiskauf
Die Möglichkeit öffentlicher Darlehen sollte ebenfalls rechtzeitig geklärt werden. Vor allem die KfW-Mittelstandsbank bietet preisgünstige Finanzierungshilfen, die in der Regel mithilfe des jeweiligen Kreditinstitutes beantragt werden können. Weitere Hilfe ist durch die bundesweit tätigen Bürgschaftsbanken möglich. Sie bieten den Banken in Form von Ausfallbürgschaften Sicherheiten, wenn es bei der Praxisübergabe daran mangelt. Anträge werden über die Kreditinstitute bzw. Hausbank vor Ort gestellt.

Michael Vetter
01.09.2015

Arztbörsen Ratgeber & Broschüren

Standortanalyse & Geomarketing

Arztbörsen Services

Inserieren