In gesperrten Planungsregionen sollen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen nach den Plänen der Bundesregierung künftig prüfen, ob Arztpraxen bei der Praxisabgabe durch den bisherigen Praxisinhaber stillgelegt werden können. Die Berechnungsgrundlage hierfür, eine in den 1990er Jahren eingefrorene Verhältniszahl, gehört nach Meinung von Experten aber auf den Prüfstand, da sie den heutigen medizinischen Versorgungsbedarf beim Praxisverkauf nur unvollständig berücksichtigt.
Unterschiede in der Bevölkerungsdichte
Im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern kümmern sich im Schnitt 68 Hausärzte um 100.000 Einwohner, ähnlich wie in Bayern oder in den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin. In Nordrhein- Westfalen stehen dagegen nur 60 Hausärzte pro 100.000 Einwohner zur Verfügung, was etwa dem Bundesdurchschnitt entspricht. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland wiederum liegen leicht darüber. Das zeigt eine der vielen Karten zur neuen Untersuchung des Versorgungsatlas Vertragsärzte und Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner.
Auf Ebene der Bundesländer oder Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln die Zahlen nur eine grobe Übersicht. Den neuen Untersuchungen liegen, entsprechend der ärztlichen aktuellen Bedarfsplanung, darum zum Beispiel die sogenannten Mittelbereiche zugrunde. Hier sind Regionen abgebildet, in denen ein zentraler Ort umliegende Gebiete mit abdeckt. Dann wird etwa sichtbar, dass auch in Bundesländern, in denen die Versorgungswerte im Mittel über dem Bundesdurchschnitt liegen, Regionen mit unterdurchschnittlicher Versorgung existieren.
Versorgung durch Fachärzte beim Praxis kaufen
Die Wissenschaftler vom Versorgungsatlas haben auch Daten ausgewertet, welche die Versorgung mit spezialisierten, sogenannten fachärztlichen Internisten, zeigen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Diabetologen, Gastroenterologen oder Kardiologen, die als Internisten zusammengefasst nach Raumordnungsregionen geplant werden. Insgesamt zeigen die Berechnungen, die auf den Daten des Bundesarztregisters der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beruhen, dass sich die reale Versorgungssituation in der Niederlassung deutlich von den sogenannten Verhältniszahlen der Bedarfsplanung entfernt hat.
Diese vorgegebenen Verhältniszahlen von Einwohnern und Ärzten stammen unverändert aus den 1990er Jahren und wurden seitdem eingefroren. Ihnen zufolge gilt eine Region beispielsweise mit Hausärzten zu 100 Prozent als versorgt, wenn die 1990 definierte Verhältniszahl von einem Hausarzt pro 1671 Einwohner erfüllt ist.
Übernahme einer Arztpraxis durch die Kommune
Seit der Überarbeitung der Richtlinie kann die Veränderung der demografischen Struktur der Bevölkerung, der Demografiefaktor, berücksichtigt werden, wobei auf Landesebene von der Richtlinie abgewichen werden kann. Um aber beurteilen zu können, ob tatsächlich eine Überversorgung oder Unterversorgung vorliegt, müssen aus Sicht der Versorgungsforschung neben der Altersstruktur der Bevölkerung auch weitere Faktoren berücksichtigt werden. Dazu zählen z. B. die Verteilung und Häufigkeit von Erkrankungen wie die Morbiditätsstruktur und die Sozialstruktur.
Ebenso müsste die örtliche Arbeitsteilung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung berücksichtigt werden, um eine realistische Abbildung des Versorgungsbedarfes zu erhalten. Wenn die Patienten in einer Region sehr häufig im Krankenhaus behandelt werden, gilt dies international als ein Zeichen dafür, dass in der ambulanten Versorgung Ärzte fehlen, welche die Einweisung hätten verhindern können. Darum sagt der ausgewiesene Versorgungsgrad wenig darüber aus, ob aufgrund des Versorgungsbedarfs vor Ort eine höhere oder niedrigere Arztzahl begründet wäre.
Ärztlicher Versorgungsgrad bildet Realität nicht ab
Ein Forscherteam des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung simulierte in einem Worst-Case- Szenario auf Basis der neuen Daten auch die mögliche Auswirkung des geplanten Versorgungsstärkungsgesetzes auf die vertragsärztliche Versorgung.
Das Versorgungsstrukturgesetz sieht vor, dass ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent die Zulassungsausschüsse vor Ort prüfen und begründen, ob eine Praxis durch einen Praxisübernahme erneut besetzt werden kann. Wenn deren Erhalt nicht begründet werden kann, nicht zuletzt auch, weil aus der Sicht der Versorgungsforscher relevante Informationen fehlen, soll der Sitz von der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung aufgekauft und geschlossen werden. Aufgrund der Altersstruktur der Ärzte, ein Viertel der Ärzte und Psychotherapeuten ist älter als 60 Jahre, stehen innerhalb der nächsten zwei Jahre schätzungsweise 50.000 Praxisabgaben zur Disposition.
Nach den geltenden Verhältniszahlen wären z. B. rund 50 Prozent der fachinternistischen Arztsitze bei der Übergabe an einen Nachfolger in Frage gestellt. Dies würde auf der Basis unzureichender Informationen zu erheblichen Veränderungen in der ambulanten Versorgung führen.