Arztbörsen Magazin

KBV - Dezernat 4

Ärztliche Bedarfsplanung der Praxisabgaben

Mit der Bedarfsplanung regelt der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA die Grundlage für die bundesweite Planung der Anzahl der Arztpraxis Abgaben und Arztpraxis Neugründungen. Die Bedarfsplanungs Richtlinie umfasst auch die nötigen Instrumente, um die bundeseinheitlichen Vorgaben der Praxisübergaben regional anzupassen und Praxisübernahmen entsprechend den lokalen Erfordernissen zu etablieren.

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Dr. med. Richard Thiele

Über 20% der niedergelassenen Ärzte planen die Praxisabgabe

In der Bundeshauptstadt Berlin gabes Ende des Jahres 2015 insgesamt 18.773 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, was einem Zuwachs um 4,3 % gegen über 2014 entspricht. Diese Entwicklung weicht deutlich vom bundesweiten Trend ab. Im gesamten Bundesgebiet stieg die Zahl der bei den Landesärzte kammern registrierten berufstätigen Ärztinnen und Ärzte um 2,2 %. 
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Thomas Czihal

Aufkaufregelung der KV bei der Praxisabgabe

Die derzeit kritisch diskutierte sogenannte Aufkaufregelung für Arztpraxen bezieht sich auf die im Versorgungsstärkungsgesetzes vorgesehene Neufassung des § 103 Abs. 3a SGB V. Demnach soll der Zulassungsausschuss ab einem Versorgungsgrad von 110% den Praxisverkauf ablehnen. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung KV soll in diesem Falle den Arzt beim Praxis verkaufen mit dem Verkehrswert entschädigen.

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Dr. med. Annett Kleinschmidt

Daten zur Praxisübernahme und Jobsharing Modellen

Die Universität Trier hat im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung insgesamt knapp 11.500 Medizinstudenten zum geplanten Praxiskauf, aber auch ihren Vorstellungen hinsichtlich Arbeitszeitmodellen und Niederlassungsorten befragt. Weitere Mitwirkende an der Studie waren der Medizinische Fakultätentag, die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bmvd) und die Studentenvertretung des Marburger Bund.

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PD Dr. med. Christian Ottomann

Zahlen und Daten zur Praxisübernahme

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV wollte es genau wissen. In einer groß angelegten Befragung hat sie niedergelassene Ärzte telefonisch interviewen lassen. Dabei zeigte sich: Der Arztberuf ist nicht nur gesellschaftlich hoch angesehen, auch die Ärzte selbst sind mit ihrer Berufswahl zufrieden. Mehr als 90 Prozent aller niedergelassenen Ärzte sind nach dem Praxiskauf der Ansicht, dass ihre Arbeit nützlich und sinnvoll ist, und dass sie Spaß macht.

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RA Hans Jürgen Marx

Vorsicht bei Praxismietverträgen im Rahmen der Praxisübernahme

Beim Praxiskauf und Praxisvekauf sind Artpraxis Mietverträge eine außerordentlich schwierige Angelegenheit mit einer Vielzahl von gefährlichen vertragsrechtlichen Fallstricken, die immer noch von vielen Ärzten unterschätzt werden. Dies kann zu unabsehbaren finanziellen Konsequenzen beim Praxis kaufen oder Praxis verkaufen führen. 

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