Arztbörsen Magazin

Benjamin Feindt

Die Rechtsform GmbH für die Arztpraxis

Auch wenn derzeit die meisten Arztpraxen als Einzelpraxis geführt werden, nimmt die Bedeutung der kooperativen Berufsausübungsformen stetig zu. Nachdem die GmbH unter den nicht ärztlichen  Gesellschaftsformen in Deutschland am häufigsten anzutreffen ist und die nichtärztlichen Freiberufler wie Steuerberater und Rechtsanwälte sich seit Langem der Rechtsform der GmbH bedienen können, dürfen sich nun auch Ärzte sich generell der Rechtsform der GmbH bedienen.
weiterlesen...
Prof. Santiago Ewig

Ambulante Versorgung in der Arztpraxis - das Herzstück der Medizin

Jede Medizin, von akuten Notfällen einmal abgesehen, nimmt ihren Anfang in der Hausarztpraxis oder Facharztpraxis. Hier werden die medizinischen Weichen gestellt, hier werden kranke Menschen die längste Zeit betreut. Immer mehr Behandlungen erfolgen heute ambulant, die ambulante Versorgung bildet das Herzstück der Medizin

weiterlesen...
Prof. Manfred Wildner

Ärzteangebot und die Anzahl der zukünftigen Praxisabgaben

Der objektivierbare Bedarf an hausärztlicher und fachärztlichen medizinischer Leistungen wird absehbar auf Grund demographischer und epidemiologischer Entwicklungen in Deutschland wie in allen entwickelten Marktwirtschaften hoch bleiben. Zudem wird die Zunahme des Machbaren wie des Gewünschten Auswirkungen auf die Nachfrage nach Ärzten und die korrespondierende Anzahl von Praxisübernahmen haben.

weiterlesen...
KBV - Dezernat 4

Förderung des Praxiskauf durch das Versorgungsstrukturgesetz

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wird dem Arzt nach dem Praxiskauf die Möglichkeit eingeräumt, für Regionen, für die der Zulassungsausschuss eine Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat, Maßnahmen zur Fallzahlbegrenzung oder Fallminderung bei der Behandlung von Patienten des betreffenden Planungsbereichs anzuwenden.

weiterlesen...
KBV - Dezernat 4

Praxisbörsen Ratschlag zum Antrag auf Fördermittel beim Praxiskauf

Im rechtlichen Rahmen der ärztlichen Bedarfsplanung sind keine direkten finanziellen Fördermittel vorgesehen. Das heißt, weder der Landesausschuss noch der regionale Zulassungsausschuss verfügen über Finanzmittel, mit denen sie gewünschte medizinische Versorgungsstrukturen herbeiführen oder unterstützen können. Finanzeille Fördermöglichkeiten beim Praxis kaufen und bei einer Arztpraxis Neugründung bestehen jedoch in fast allen unterversorgten Gebieten.

weiterlesen...
KBV - Dezernat 4

Ärztliche Bedarfsplanung der Praxisabgaben

Mit der Bedarfsplanung regelt der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA die Grundlage für die bundesweite Planung der Anzahl der Arztpraxis Abgaben und Arztpraxis Neugründungen. Die Bedarfsplanungs Richtlinie umfasst auch die nötigen Instrumente, um die bundeseinheitlichen Vorgaben der Praxisübergaben regional anzupassen und Praxisübernahmen entsprechend den lokalen Erfordernissen zu etablieren.

weiterlesen...
Dr. med. Richard Thiele

Über 20% der niedergelassenen Ärzte planen die Praxisabgabe

In der Bundeshauptstadt Berlin gabes Ende des Jahres 2015 insgesamt 18.773 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, was einem Zuwachs um 4,3 % gegen über 2014 entspricht. Diese Entwicklung weicht deutlich vom bundesweiten Trend ab. Im gesamten Bundesgebiet stieg die Zahl der bei den Landesärzte kammern registrierten berufstätigen Ärztinnen und Ärzte um 2,2 %. 
weiterlesen...

Arztbörsen Ratgeber & Broschüren

Standortanalyse & Geomarketing

Arztbörsen Services

Inserieren