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Praxisabgabe - Nachbesetzungsverfahren richtig steuern

Tipps und Tricks bei der KV-Sitz Weitergabe

Obwohl der Arztberuf als freier Beruf gilt, kann die Praxisübernahme und die freie ärztliche Niederlassung in geschlossenen Planungbereichen  verwehrt sein, weil es für fast alle Regionen aufgrund der sogenannten Überversorgung zu einer Reglementierung der Kassenarztsitze gekommen ist und nach § 103 SGB Zulassungsbeschränkungen bestehen.
Mit der Zulassung des Arztes in das System der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch eine öffentlich rechtliche Berechtigung mit dem Praxiskauf verbunden, so dass der Arzt an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen darf. Diese kassenärztliche Zulassungist nicht automatisch auf einen Praxisnachfolger übertragbar. 

Aus diesem Umstand wird ersichtlich, dass eine alleinige Veräußerung des Vertragsarztsitzes offiziell nicht zulässig ist. Innerhalb des Praxisverkaufs sollte daher offiziell nicht von einem Verkauf des Vertragsarztsitzes beim Praxisverkauf gesprochen werden.

Der als Praxisnachfolger im Rahmen des Praxiskauf favorisierte ärztliche Kollege erhält nicht unbedingt den KV-Sitz, obwohl man sich schon über die Praxisübergabemodalitäten und Kaufpreis geeinigt hat.
Nachbesetzungsverfahren in der Arztpraxis Tipps und Tricks
Praxisabgabe und Zulassungsverfahren für den Arzt

Richtige Beeinflussung des Nachbesetzungsverfahren

Die Kassenärztliche Vereinigung kann Kollegen mit größerer Berufserfahrung entgegen den Willen des Praxisabgebers bei der Praxisabgabe bevorzugen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, das Nachbesetzungsverfahren beim Praxiskauf zu beeinflussen. Es hat sich gezeigt, dass es diesbezüglich immer wider zu großen juristischen Streitigkeiten kommt, insbesondere wenn nicht berücksichtigte Bewerber die Entscheidung des Zulassungsausschusses anfechten und schlimstenfalls die Praxisübergabe über Wochen und Monate verhindern.
Nachbesetzungsverfahren durch den Arzt richtig steuern
Arztbörsen Tipps zum Nachbesetzungsverfahren

Wie kann ich das Zulassungsverfahren beeinflussen?

  • Der Praxisnachfolger verfügt bereits über einen gültigen Mietvertrag 
  • Der Praxisnachfolger ist bereits in der Praxis des Praxisabgebers angestellt
  • Nach Übersendung der Bewerberliste an den Praxisverkäufer erklärt dieser den nicht favorisierten Kandidaten, dass ein Praxisübernahmevertrag nicht zustande kommen wird und bitte diese die Bewerbung zurückzuziehen
  • Der favorisierte Nachfolger lässt sich sofort nach Ausschreibung in die Warteliste eintragen, so dass der Favorit die längste Wartezeit aufweisen kann
  • Sobald absehbar ist, dass nicht favorisierte Kandidaten (z.B. durch längere Berufserfahrung und Wartezeit) den KV-Sitz erhalten werden, zieht der Praxisabgeber seine Ausschreibung zurück. Das geht abhängig von der KV bis 30 Minuten vor der Sitzung der Zulassungskommission.

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16.03.2025

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