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Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft nach der Praxisübernahme

Trend zum Zusammenschluss von Ärzten in eine Berufsausübungsgemeinschaft nimmt zu.

Die Gemeinschaftspraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft BAG ist eine der engsten Formen der Ärzte Kooperation. Die Vorteile der gemeinsamen Berufsausübung nach dem Praxiskauf liegen auf der Hand. Bessere Abstimmung der Notdienste und Urlaube, erhöhte Planbarkeit von Arbeitszeiten, Kompetenzverteilungen und kollegiale Ansprechpartner in der eigenen Arztpraxis.


Ausgaben Reduktion und höhere Rentabilität der Arztpraxis

Dazu kommt die Fixkostenreduktion durch eine bessere Auslastung des Personals. Auch eine höhere Rentabilität der Arztpraxis kann erzilet werden, denn Berufsausübungsgemeinschaften werden von der GKV durch Aufschläge mit einem Budgetplus von bis zu 40 Prozent besser gestellt als Einzelpraxen.

Gemeinsame Abrechnung gegenüber der KV
Die Partner einer Berufsausübungsgemeinschaft üben ihren Beruf gemeinschaftlich aus. Während die beteiligten Ärzte einer Praxisgemeinschaft hauptsächlich die Kosten durch das gemeinsame Nutzen von Personal oder Geräten senken wollen, verfolgt die BAG das Ziel der gemeinsamen Behandlung von Patienten.

Gegenüber den Kassen wird gemeinsam abgerechnet. In der derzeit wohl häufigsten Rechtsform der BAG, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, haften die beteiligten Ärzte füreinander. Unterläuft einem Arzt in der Behandlung ein nicht von einer Versicherung abgedeckter Behandlungsfehler und fällt er kurz danach wirtschaftlich aus, müssen seine Partner für ihn im Außenverhältnis geradestehen.

Eine Berufsausübungsgemeinschaft kann auch als Partnerschaftsgesellschaft geführt werden. Bei dieser Rechtsform haftet ein Partner nicht für die Fehler eines anderen, die diesem bei der Berufsausübung unterlaufen. Ein Behandlungsfehler wird also nur dem behandelnden Arzt angelastet. Gehen die Partner einer Partnerschaftsgesellschaft gemeinsam eine Bankverbindlichkeit ein und fällt einer der Partner wirtschaftlich aus, haften die übrigen Partner jedoch voll im Außenverhältnis für diese Verbindlichkeit.

Gemeinsame Umsätze und Gewinnerwirtschaftung
Die BAG hat gemeinsame Umsätze. Aus diesen Umsätzen werden die gemeinsamen Kosten gedeckt. Die Umsätze abzüglich der Kosten bilden den Gewinn der BAG, der nun auf die Partner verteilt werden kann. Eine BAG bedeutet nicht, dass nicht jeder der Partner oder ein Einzelner neben der BAG noch eigene Umsätze tätigen kann, die nur ihm zugerechnet werden.

Das Gleiche gilt auf der Kostenseite. Befinden sich beispielsweise Fahrzeuge im Betriebsvermögen der Arztpraxis ist es üblich, diese Kosten nur dem jeweiligen Arzt anzulasten, der dieses Fahrzeug auch fährt. Über einen allgemeinen Gewinnschlüssel kann auch die unterschiedlichen Arbeitsbelastung der Ärzte und ihre unterschiedlichen Fachkenntnis gewichtet werden.

Weitere Vorteile einer Berufsausübungsgemeinschaft:

1. Bei Auflösung der Arztpraxis oder Austritt eines Gesellschafters
2. Bei Änderungen des Familienstandes eines der beteiligten Partner

Bei der zunehmender Anzahl der Gründungen von Berufsausübungsgemeinschaften nachPraxisübernahmen werden voraussichtlich auch deren Auflösungen zunehmen. Eine BAG Auflösung führt meistens zu emotionalem Stress. Neben die Enttäuschung über das Scheitern der Zusammenarbeit gibt es oft Streitigkeiten über wirtschaftliche Belange 

  • Wie hoch ist der immaterielle Praxiswert?
  • Wer übernimmt die künftige Betreuung welcher Patienten?
  • Welchen Wert haben medizintechnische Geräte und Räumlichkeiten?
  • Welche Zahlungen hat wer an wen zu leisten?

Lässt sich einer der BAG Partner von seinem Ehegatten scheiden, und entsteht im Rahmen dieser Scheidung ein Streit zwischen den Ehegatten, könnte die Ehefrau oder der Ehemann bestrebt sein, den Wert der Arztpraxis wegen Vorteilen im Bereich des Vermögensvergleichs möglichst hoch zu taxieren. Um den Wert der Praxis zu bestimmen, könnte es dann nötig werden, tiefe Einblicke in die wirtschaftlichen Daten der BAG zu gewähren. Um das zu vermeiden, kann im BAG Vertrag die Pflicht eines Ehevertrages festgehalten werden, der die Gemeinschaft vor diesen Fällen schützt.

Rechtliche Risiken der BAG
Viele der rechtlichen Risiken lassen sich durch geschickte Verträge gemeinsam im Vorhinein von den Partnern mildern oder ganz beseitigen.  Allerdings muss, was später rechtsverbindlich vereinbart wird, vorher erst einmal diskutiert und auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden.

Während im Außenverhältnis das gemeinsame ärztliche Streben nach wirtschaftlichem Erfolg eint, bergen im Innenverhältnis der Arztpraxis gegebenenfalls unterschiedliche Vorstellungen von der Berufsausübung oder unterschiedliche Ansichten über die gerechte Gewinnverteilung durchaus Konfliktpotential. Daher sind gegenseitiges Vertrauen und Softskills wie die eigenen Fähigkeiten des Arztes mit anderen zusammenzuarbeiten (Offenheit, Kritikfähigkeit und die Fähigkeit zur Selbstreflexion) die wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Praxisgründung.

Benjamin Feindt
18.03.2015

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