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Magazinartikel rund um das Thema Praxisübernahme

Benjamin Feindt

Die Rechtsform Praxisgemeinschaft für die Arztpraxis

Die Praxisgemeinschaft ist eine Form der ärztlichen Zusammenarbeit, eine Legaldefinition des Begriffes gibt es nicht. Dabei schließen sich mindestens zwei Ärzte oder Zahnärzte zusammen, um bestimmte, elementare Dinge der medizinischen Berufsausübung, meistens Räumlichkeiten, Medizingeräte oder medizinisches Personal gemeinsam zu organisieren. In § 18 der Musterverufsordnung für Ärzte ist der Zusammenschluss von Ärzten in Organisationsgemeinschaften geregelt. 

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Dr. jur. Ingo Pflugmacher

Gründung einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft

In Deutschland werden immer mehr überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften Ü-BAG gegründet. Urteile der Sozialgerichte bestätigen die Zulässigkeit dieser inovativen ärztlichen Kooperationsform. Die jeweilige Motivation der eine Ü-BAG gründenden Ärzte ist dabei sehr unterschiedlich. Lesen Sie mehr in unserem Arztbörsen Artikel zur Ü-BAG.

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Dr. med. Anett Kleinschmidt

Praxiskauf: Vor- und Nachteile der Arztpraxis in Form einer Einzelpraxis

Vor dem Praxis kaufen sollte die Gesellschaftsform der Praxisübernahme diskutiert werden. Die Einzelpraxis ist dabei die klassische Form der Berufsausübung in selbstständiger ärztlicher Tätigkeit. Auch wenn es mittlerweile immer mehr Formen der ärztlichen Kooperationsformen gibt, so bietet die Einzelpraxis dem niedergelassenen Arzt das höchste Maß an Unabhängigkeit nach dem Praxiskauf.

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KBV - Dezernat 4

Regionale ärztliche Bedarfsplanung und Praxiskauf

Die regionalen Abweichungsmöglichkeiten beim Praxiskauf finden ihre rechtliche Grundlage in Paragraf 99 Abs. 1 Satz 3 SGB V. Soweit die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, insbesondere der regionalen Demografie und Morbidität für bedarfsgerechte Praxisübergaben erforderlich ist, kann von den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses abgewichen werden.  

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PD Dr. med. C. Ottomann

Verbesserte Work-Life Balance nach der Praxisübernahme

In den vergangenen Jahren ist durch vielfältige gesetzliche Neuregelungen insbesondere die vertragsärztliche Tätigkeit im Rahmen der Praxisübergabe deutlich flexibilisiert worden. Wesentliche Grundlage dieser Flexibilisierung war das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz mit einer Reihe gesetzgeberischer Vorgaben, die die ärztliche Versorgungslandschaft deutlich verbessern und die Praxisabgaben vereinachen soll.

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