Arztbörsen Magazin

Dr. Christiane Töfflinger

Praxisabgabe bei Umwandlung in eine Berufsausübungsgemeinschaft

Das Bundessozialgericht (AZ B 6 KA 7/09 R) hat entschieden, dass die von der KV Niedersachsen gegenüber einem Vertragsarzt ausgesprochene Honorarrückforderung nach der Praxisübernahme rechtmäßig war. Die Honorarrückforderung wurde damit begründet, dass ein vermeintlicher Gesellschafter der Berufsausübungsgemeinschaft BAG mangels ausreichender Beteiligung an Gewinn und Vermögen de facto ein Angestellter gewesen war.

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Dr. Ingo Pflugmacher

Datenschutzbestimmungen nach dem Praxiskauf

Die meisten Ärzte haben nach einer Praxisübernahme zahezu täglich mit Versicherungsanfragen zu tun. Es stellt sich immer wieder die Frage, ob das Auskunftsersuchen der Versicherung beantwortet werden darf oder ob das der ärztliche Schweigepflicht zuwider läuft. Dem Arzt wird hiermit nach der Praxisübergabe eine rechtliche Prüfung zugemutet, die nicht einmal von Juristen auf Anhieb zu leisten ist.

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RA Stirnweiß, Schmid, Burkhardt

Praxisübernahme: Vorsicht beim Abschluss von Mietverträgen

Bei der Praxisabgabe stellen auch gemietete Praxisräume einen Vermögenswert einer Arztpraxis dar, sie bilden die Grundlage für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit nach dem Praxisverkauf und binden den für das Überleben der Arztpraxis notwendigen Patientenstamm. Der Anmietung der Praxisräume kommt daher erhebliche Bedeutung nach dem Praxiskauf für die weitere Entwicklung einer Arztpraxis zu. 

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