Arztbörsen Magazin

Dr. Ingo Pflugmacher

Verlegung des Vertragsarztsitzes nach der Praxisübernahme

Eine unscheinbare Regelung im GKV Versorgungsstrukturgesetz kann dazu führen, dass Praxisverlegungen nach der Praxisabgabe nur noch eingeschränkt möglich sein werden. So kann die nach dem Praxisverkauf geplante Praxisverlegung für den Arzt jedoch auch mit einem jahrelangen Rechtsstreits verbunden sein. Gerade in Großstädten und großflächigen Landkreisen wird die Gesetzesänderung erhebliche Bedeutung erlangen. Ärzte, die nach dem Arztpraxis kaufen kurz- oder mittelfristig einen Praxisumzug planen, sollten laut Praxisbörse dies bereits beim Praxiserwerb berücksichtigen.

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Dr. med. Oliver Götte

Praxisbörse rät den Kaufpreis der Arztpraxis richtig zu bewerten

Bei der Praxisabgabe und Praxisübernahme sind neben der rechtlichen Grundlage auch steuerliche und bilanzielle Aspekte zu beachten. Teilaspekte beim Praxisverkauf können das Zivilrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und ggf. die ärztliche Schweigepflicht auswirken. Umso größer sind die Fallstricke bei unprofessioneller Beratung im Rahmen der Praxisübergabe.

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PD Dr. med. Christian Ottomann

Praxisverkauf rechtzeitig und mit Sachverstand

Ärzte als Praxisinhaber stehen am Ende ihrer Karriere vor so wichtigen Entscheidungen wie dem Praxisverkauf und die Praxisabgabe. Viele Ärztinnen und Ärzte weichen diesem Entscheidungsproblem aus, bis nur noch externe Experten helfen können. Eine systematische, zielorientierte Planung des Praxisverkaufs ist oftmals keine Sache des Freiberuflers Arzt

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Dr. Christiane Töfflinger

Praxisabgabe bei Umwandlung in eine Berufsausübungsgemeinschaft

Das Bundessozialgericht (AZ B 6 KA 7/09 R) hat entschieden, dass die von der KV Niedersachsen gegenüber einem Vertragsarzt ausgesprochene Honorarrückforderung nach der Praxisübernahme rechtmäßig war. Die Honorarrückforderung wurde damit begründet, dass ein vermeintlicher Gesellschafter der Berufsausübungsgemeinschaft BAG mangels ausreichender Beteiligung an Gewinn und Vermögen de facto ein Angestellter gewesen war.

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Dr. Ingo Pflugmacher

Datenschutzbestimmungen nach dem Praxiskauf

Die meisten Ärzte haben nach einer Praxisübernahme zahezu täglich mit Versicherungsanfragen zu tun. Es stellt sich immer wieder die Frage, ob das Auskunftsersuchen der Versicherung beantwortet werden darf oder ob das der ärztliche Schweigepflicht zuwider läuft. Dem Arzt wird hiermit nach der Praxisübergabe eine rechtliche Prüfung zugemutet, die nicht einmal von Juristen auf Anhieb zu leisten ist.

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